Hamburg. Prof. Willems wird Nachfolger von Hamburgs Herz-Papst Prof. Kuck in St. Georg. Das sorgt für Aufregung in der Uniklinik Eppendorf.

Die Asklepios-Klinik St. Georg hat einen Nachfolger für den scheidenden Herzspezialisten Prof. Karl-Heinz Kuck gefunden. Nach Informationen des Abendblatts wechselt Prof. Stephan Willems vom UKE zu Asklepios. Und diese Personalie ist brisant. Denn Willems wird im UKE vorgeworfen, bereits Mitarbeiter für seine neue Position abzuwerben. Die Uniklinik hat ihn deshalb sofort freigestellt.

Der Wechsel sollte sich ursprünglich zum 1. Juli 2019 vollziehen, wenn Kucks Vertrag in St. Georg ausläuft. Nach Abendblatt-Informationen hat man Prof. Willems im UKE allerdings kurz vor Weihnachten mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden werde.

UKE-Klinikdirektor von Aufgaben sofort freigestellt

„Wir bestätigen das Ausscheiden von Prof. Dr. Stephan Willems, bisheriger Direktor der Klinik für Kardiologie mit Schwerpunkt Elektrophysiologie des Universitären Herzzentrums“, so das UKE auf Anfrage. „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Wir befinden uns derzeit bereits im Auswahlverfahren für die Nachfolge.“ Willems wollte sich auf Abendblatt-Anfrage nicht äußern. Ein Oberarzt soll seinen Job übernehmen. Die Herz-Patienten, die der scheidende Chefarzt hat, müssen anderweitig versorgt werden.

Der Aufruhr im UKE ist groß. Einige Ärzte verstehen nicht, warum Willems von seinen Aufgaben sofort entbunden wurde. Andere sehen bereits einen „Abfluss“ von Ärzten in das neue Team von Willems in St. Georg. Das Eppendorfer Herzzentrum (UHZ) wird derzeit von Prof. Stefan Blankenberg geleitet. Führende UKE-Experten wie Prof. Hermann Reichenspurner hatten sich vehement für Prof. Kuck eingesetzt, der zurzeit noch in St. Georg arbeitet und dem von der Gesundheitsbehörde die Approbation entzogen wurde. Nun soll ausgerechnet UKE-Mann Willems dem Hamburger „Herz-Papst“ nachfolgen.

Prof. Kuck klagt gegen Approbationsentzug

Kuck war vor zwei Jahren wegen Abrechnungsbetruges verurteilt worden. Er hat die zu Unrecht erhaltene Summe zurückgezahlt. Patienten sind nicht zu Schaden gekommen. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den Approbationsentzug, was aufschiebende Wirkung hat.

Unterdessen ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft erneut gegen Kuck. Grundlage sind aus der Ambulanz von Kuck entwendete Patientenunterlagen. Sie sollen nahelegen, dass Kuck alle von ihm abgerechneten Behandlungen nicht erbracht haben kann. Kuck bestreitet die Vorwürfe.