Hamburg. Erika Andreß will ihre Dienstzeit bis 2020 verlängern. Jetzt muss der Senat dem Antrag noch zustimmen.

Es ist eine absolute Spitzenposition in der Justiz und verbunden mit viel Verantwortung und Prestige. Als Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) ist Erika Andreß Hamburgs höchste Richterin. Und sie wird es auch noch eine Weile bleiben: Nach Informationen des Abendblatts wird Andreß nicht mit dem Beginn des offiziellen Pensionsalters aufhören, sondern ihr Amt bis Oktober 2020 beibehalten. Einen entsprechenden Antrag hat die Top-Richterin jetzt bei der Justizbehörde gestellt. Dass ein dafür erforderlicher Senatsbeschluss positiv ausfallen wird, gilt als sicher.

Seit dem Frühjahr ist es dank einer Gesetzesänderung auch für Richter möglich, erst mit Ablauf des 67. Lebensjahrs in Pension zu gehen. Andreß ist im vergangenen Monat 65 Jahre alt geworden. Vor einigen Monaten hatte sie die Frage, ob sie sich eine Verlängerung ihrer Dienstzeit bis 67 vorstellen könne, noch zurückhaltend beantwortet. „Ich werde die Entwicklung in der Hamburger Justiz beobachten und mich dann so oder so entscheiden“, so Andreß damals. Beim Oberlandesgericht gibt es 15 Zivilsenate, darunter fünf für Familiensachen, weitere Senate unter anderem für Bauland­sachen und Steuerberatersachen sowie fünf Strafsenate. Dem Oberlandesgericht übergeordnet ist nur der Bundesgerichtshof.

Zuletzt hatte es um die Besetzung eines anderen Spitzenamts Querelen gegeben: Um den Posten des Landgerichtspräsidenten hatten sich drei Juristen aus anderen Top-Positionen beworben. Im Richterwahlausschuss war die Entscheidung dann für Marc Tully gefallen. Doch bevor dieser ernannt werden konnte, hatte das Verwaltungsgericht über eine sogenannte Konkurrentenklage der beiden Mitbewerber entscheiden müssen. Dieses juristische Tauziehen galt in Hamburg als bisher einmaliger Vorgang.