Hamburg. Wo die Menschen in der Stadt unzufrieden mit ihren Namen sind. Nach einer Gesetzesänderung können Bürger jetzt Änderungen beantragen.
Sätze wie „Ich wünschte, ich hieße anders“ oder „Mein Name ist total aus der Mode“ hat wohl jeder schon einmal gehört oder vielleicht sogar selbst gesagt. Vornamen sind oft Grund zur Unzufriedenheit, doch das lässt sich jetzt ändern.
Der neue Paragraf 45a im Personenstandsgesetz besagt, dass Personen mit mehreren Vornamen seit dem 1. November die Reihenfolge ihrer Vornamen verändern können. Namen, die durch einen Bindestrich miteinander verbunden sind und Namen, die nicht unter deutsches Recht fallen, sind von diesem Gesetz ausgeschlossen. Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen ist indes auch noch nicht möglich.
Spitzenreiter bei den bisher getätigten Namensänderungen ist das Standesamt Hamburg-Nord mit 18 Fällen, gefolgt von Wandsbek (elf Fälle) und Eimsbüttel (zehn Fälle). Bisher am wenigsten Änderungen wurden in den Standesämtern Bergedorf (zwei) sowie Hamburg-Mitte und Altona (jeweils vier) vorgenommen. Das ergab eine Erhebung des Standesamts Hamburg-Nord.