Hamburg. Das Verfahren gegen den Youtuber wegen Pranks wurde vorläufig eingestellt. Er muss 25.000 Euro zahlen und Auflagen erfüllen.
In dem Prozess begegnen sich zwei Welten: hier die reale Sphäre mit Institutionen wie dem Gericht und einer Vorstellung davon, was richtig ist und was falsch. Dort die schillernde YouTube-Welt, in der einer wie Rustem Ramaj tut und lässt, was er will.
Oder auch nicht. Der 26-Jährige, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Leon Machère, überspannte mit zwei auf seinem YouTube-Kanal veröffentlichten Videos den Bogen etwas zu weit und stand deshalb am Mittwoch vor Gericht, angeklagt wegen Amtsanmaßung und Vortäuschens einer Straftat. Einmal besprühte er in der Innenstadt, vor den Augen von Polizisten, Häuserwände mit einem Kältespray und täuschte so eine Sachbeschädigung vor.
Dann fuhr er in einem Auto mit Blaulicht und Martinshorn durch die City, brachte als vermeintlicher Polizist Passanten dazu, sich auszuziehen oder einen Atemalkoholtest zu machen. Viele glaubten an einen echten Polizeieinsatz und fanden sich dann in einem Video auf Machères Youtube-Kanal mit 2,2 Millionen Abonnenten wieder. Pranks(„Streiche“ ) heißen solche Filmchen mit meist beschränkter Sinntiefe. Dutzende hat Machère bereits veröffentlicht. Der Amtsrichter spricht da von „ Verarsche“, Machères Verteidiger von „Kunst“.
Der Künstler, Camouflage-Bandana und orange Jogginghose, sitzt am Mittwoch vor dem Amtsrichter. Solche Prank-Videos drehe er nicht mehr, sagt Machère. Damit ließe sich kaum noch Geld machen. Denn durch einen neuen Algorithmus, den YouTube verwendet, werde derartigen Beiträgen keine Werbung mehr vorgeschaltet. Stattdessen, so der Anwalt, konzentriere sich sein Mandant auf Musikvideos. Die laufen nicht schlecht. Sein Rap-Song Copacabana wurde 30 Millionen Mal abgerufen.
Gegen einen Strafbefehl über 37.500 Euro erhob Machére Einspruch
In der Sache war bereits im August ein Strafbefehl über 37.500 Euro erlassen worden, gegen den Machére Einspruch eingelegt hatte. Es gebe einige Probleme bei den Vorwürfen, sagt sein Anwalt, so stelle sich die Frage, ob die Taten verjährt seien. Zu einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens unter Auflagen erklärt sich die Staatsanwaltschaft zwar bereit – wenn Geld fließt. Es geht zu wie auf einem Basar. 15.000 Euro bietet Machère. Mindestens 40.000 will die Staatsanwältin. „Wie wäre es mit dem Betrag aus dem Strafbefehl?“, regt der Amtsrichter an. „Oder 30.000 – ist durch sechs teilbar.“
Am Ende einigt man sich auf 25.000 Euro und auf zwei weitere Auflagen, mit denen das Gericht den YouTuber an die Kette legen will: Keine Prank-Videos mehr für die nächsten sechs Monate. Zudem müsse der 26-Jährige veranlassen, dass seine alten Prank-Videos gelöscht werden. Machère und sein Anwalt nicken eilfertig. „Machen wir!“ Auch wenn´s Kunst ist.