Hamburg. Abmahnung wegen privater Nutzung von Behörden-Rechner rechtswidrig. Durchsuchung von Arbeits-PC aber zulässig.
Die Gesundheitsbehörde von Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hat in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht eine Teil-Niederlage erlitten – in einem Verfahren, das für alle Arbeitnehmer von grundsätzlicher Bedeutung sein könnte. Geklagt hatte der Behördenmitarbeiter Axel Hopfmann, und zwar gegen eine Abmahnung der Behördenleitung wegen „Missbrauchs der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheit“. Die Behördenleitung hatte den Arbeitsrechner des Mitarbeiters durchsuchen, Mails und Dokumente lesen lassen und dabei festgestellt, dass Hopfmann während der Arbeitszeit Texte geschrieben hatte, die sich mit der Volksinitiative „Gegen Pflegenotstand in Krankenhäusern“ befassten, für die er aktiv ist.
Das Vorgehen der Behördenleitung war von Ver.di, Linkspartei, Arbeitsrechtlern und hinter vorgehaltener Hand auch aus der SPD-Fraktion scharf kritisiert worden. Denn Hopfmann ist auch Mitglied des Personalrates, so dass auch der Geheimhaltung unterliegende Kommunikation vom Arbeitgeber gelesen werden konnte. Auch hat er mit Patienten über vertrauliche Sachverhalte kommuniziert. Zudem ist die private Nutzung der Arbeitsrechner bis zu einem gewissen Grade aufgrund einer generellen Vereinbarung erlaubt. Aus Sicht der Behörde war dieses Maß überschritten.
Behörde wusste, wann Hopfmann Behördenrechner privat nutzte
In der Abmahnung zählte die Behörde detailliert mit Datums- und Uhrzeitangabe auf, wann Hopfmann im Dezember 2017 auf dem Behördenrechner ein sechsseitiges Petitum für die Volksinitiative verfasst habe. Auch die dazugehörige Begründung habe er tagsüber in der Behörde geschrieben, heißt es. Detailliert erwähnt werden auch „insgesamt 17 E-Mails“, die Hopfmann an Mitglieder des Pflegebündnisses geschickt habe.
Wörtlich zitiert wird eine Mail vom 10. Oktober 2017, 13.41 Uhr, in der Hopfmann geschrieben habe: „Liebe Alle, ich habe meine Arbeitszeit mal sinnvoll genutzt. Hier ein Textentwurf für das Petitum einer Volksinitiative, wie gestern in der AG besprochen.“ Auch habe Hopfmann auf seinem Dienstaccount 26 Mails des Bündnisses empfangen und im Februar 2018 einen Artikel aus der Behördenbibliothek mit dem Behördenscanner eingescannt und ihn dann an andere Bündnismitglieder gemailt.
Hopfmanns Klage bezog sich zwei Punkte
Hopfmanns im Sommer eingereichte Klage bezog sich nun auf zwei Punkte. Zum einen forderte er, die aus seiner Sicht unbegründete Abmahnung zurückzuziehen und aus seiner Akte zu entfernen. Zum anderen solle der Behörde bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt werden, seinen Rechner künftig erneut zu durchsuchen.
Das Arbeitsgericht gab Hopfmann am Mittwoch im ersten Punkt Recht. Die Abmahnung war unzulässig – offenbar auch weil die Behörde (wohl auch bei der Durchsuchung des Rechners) formale Fehler gemacht hat. Im zweiten Punkt wurde die Klage dagegen abgewiesen. Die Behörde behält also grundsätzlich das Recht, Computer von Mitarbeitern zu durchsuchen – wenn sie die formalen Anforderungen beachtet. Dies könnte etwa die rechtzeitige Hinzuziehung eines Personalrates sein. Die Details der Entscheidung sind allerdings noch nicht bekannt. Die schriftliche Urteilsbegründung werde erst in zwei bis drei Wochen vorliegen, hieß es aus dem Arbeitsgericht.
"Urteil ist schallende Ohrfeige für den Senat"
Die Deutung des Urteils fiel am Mittwoch dementsprechend recht unterschiedlich aus. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Senat“, sagte Linken-Gesundheitspolitiker Deniz Celik. „Es macht deutlich, dass das Engagement des Mitarbeiters für das Pflegebündnis in der Dienstzeit keine Abmahnung rechtfertigt. Der Senat wurde nicht nur vom Gericht in seine Schranken verwiesen, sondern er hat sich auch bis auf die Knochen blamiert. Drangsalierung von Aktivisten oder die Androhung von Klagen dürfen kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.“
Rund 30.000 Hamburger hätten mit ihrer Unterschrift für den Gesetzesentwurf der Volksinitiative dem Senat den Auftrag gegeben, sich mit ihrer Forderung auseinanderzusetzen und eine politische Lösung für den Pflegenotstand in den Hamburger Krankenhäusern zu finden, so Celik: „Wir fordern den Senat auf, dem endlich nachzukommen und den demokratischen Dialog mit der Volksinitiative wieder aufzunehmen.“
Behörde wertet Urteil positiv
Rico Schmidt dagegen, Sprecher von SPD-Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks, bewertete das Urteil ganz anders. „Es liegt uns noch keine Urteilsbegründung vor, so dass wir bis dato Aussagen lediglich auf Basis der mündlichen Verhandlung treffen können“, so Schmidt. „Demnach hat das Gericht entgegen des Antrags des Klägers entschieden, dass die Prüfung von Mails und Dateien auf Basis der Vereinbarung mit den Gewerkschaften grundsätzlich möglich ist. In diesem Punkt bestätigt das Gericht also die Position der Behörde.“
Es erstaune die Behördenleitung allerdings, „dass der Vorsitzende Richter darüber hinaus in der mündlichen Verhandlung zwar deutlich gemacht hat, dass inhaltlich eine Pflichtverletzung des Klägers vorliegt – die ja auch nicht bestritten wurde – aber dennoch für die Abmahnung anders entschieden hat“, so der Behördensprecher. Ob und welche formalen Gründe dabei eventuell ausschlaggebend gewesen seien, könne man erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung einordnen.