Hamburg. Airbnb-Auswertung zeigt: Nur 0,55 Prozent der Wohnungsbesitzer machen Airbnb. Und die meisten wohnen überwiegend zu Hause.

Airbnb macht mobil gegen die geplanten Auflagen des Senats. Wie berichtet, soll sich ab Jahresbeginn 2019 jeder Anbieter einer Ferienwohnung in Hamburg mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer registrieren lassen. Diese Nummer muss in jeder Anzeige stehen. Zudem soll ab Januar der Zeitraum, in dem eine Wohnung als Ferienunterkunft vermietet werden darf, von bislang sechs auf nur noch zwei Monate verkürzt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von zu 500.000 Euro. Die Stadt will damit die Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen. Die Zustimmung der Bürgerschaft gilt angesichts der rot-grünen Mehrheit als sicher.

„Der neue Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig und trifft vor allem Hamburger Bürger, die durch Homesharing auch am Tourismus teilhaben können und dabei keinen negativen Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben“, kritisiert Airbnb-Deutschlandgeschäftsführer Alexander Schwarz. Man habe Hamburg 2016 angeboten, bei einem Registrierungssystem zusammenzuarbeiten und die Kultur- und Tourismustaxe automatisiert über die Plattform einzuziehen. Die Stadt habe die automatisierte Einziehung aber abgelehnt.

Airbnb hält mit eigener Auswertung dagegen

Airbnb verweist nun auf eine eigene Auswertung, die das Unternehmen am Dienstag veröffentlichte. 2017 wurden demnach 92 Prozent aller Unterkünfte auf Airbnb in Hamburg weniger als 180 Tagen vermietet und damit überwiegend zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Verstärkt würden auch traditionelle gewerbliche Übernachtungsbetriebe wie Bed & Breakfasts, Pensionen, Serviced Apartments oder Boutique Hotels, die ihre Unterkünfte ganzjährig anbieten, Airbnb als Vertriebskanal nutzen.

Hier können Sie die Airbnb-Auswertung als pdf herunterladen

Laut Auswertung wurden rund 9000 Unterkünfte auf Airbnb in Hamburg temporär angeboten, darunter 5600 komplette Wohnungen, also rund 0,55 Prozent des gesamten Hamburger Wohnungsbestands. Die große Mehrheit dieser Unterkünfte werde jedoch von den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern selbst bewohnt und nur gelegentlich, wenn die Gastgeber selbst verreist sind, über Airbnb vermietet. Das Fazit der Auswertung: „Durch Homesharing wird kein Wohnraum zweckentfremdet und dem Wohnungsmarkt entzogen, weil die Gastgeber weiterhin in ihnen wohnen bleiben und damit die eigene Nutzung überwiegt.“

Hamburger Homesharing Club gegen Leerstand

Auch der Hamburger Homesharing Club, in dem sich Gastgeber organisiert haben, wehrt sich gegen den Gesetzentwurf, vor allem gegen die Zwei-Monate-Regelung. In dem offenen Brief an die Senatorin heißt es: „Die Herabsetzung der zeitlichen Ausnahme von sechs Monaten auf acht Wochen spiegelt nicht die realen, modernen Lebensweisen vieler Hamburger Gastgeber wieder. Viele von uns vermieten mehr als die von Ihnen vorgesehenen 56 Tage, weil wir zum Beispiel beruflich viel verreisen oder aus privaten Gründen oft die Stadt verlassen. Warum sollten unsere Wohnungen während unserer Abwesenheit leer stehen?“ Die angedrohten Strafen seien unverhältnismäßig.