Hamburg. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen will mit einem neuen Gesetz die Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen.
Eine Botschaft war Peter Tschentscher (SPD) ganz wichtig. „Wir sagen Airbnb und anderen Plattformen nicht den Kampf an“, sagte der Bürgermeister bei der Vorstellung des neuen Wohnraumschutzgesetzes am Dienstag im Rathaus. Das tageweise Mieten und Vermieten von Wohnungen entspreche dem Lebensgefühl gerade von jungen Leuten. Auch Dorothee Stapelfeldt (SPD), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, bekräftigte: „Wir wollen die schwarzen Schafe unter den Ferienwohnungsvermietern zur Rechenschaft ziehen.“
Dennoch wird sich ab Januar das Geschäftsmodell für Internetplattformen, die Privatwohnungen vermitteln, gravierend ändern. Niemand zweifelt daran, dass die rot-grüne Mehrheit das Gesetz verabschieden wird. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist Airbnb eigentlich?
Das Unternehmen hieß ursprünglich Airbedandbreakfast (englisch für Luftmatratze und Frühstück), die Abkürzung entstand 2009. Gegründet wurde es ein Jahr zuvor in San Francisco. Die Gründer konnten sich die Miete für ihr Apartment nicht mehr leisten, vergaben daher Schlafplätze an die Besucher einer Design-Konferenz – so lautet zumindest der Mythos. Die Geschäftsidee: Airbnb vermittelt Privatunterkünfte zwischen Gastgebern und Gästen. Dafür kassiert das Unternehmen von beiden Seiten Provisionen.
Leitartikel: Airbnb braucht Regeln
Wer steckt hinter Airbnb?
Zunächst investierten sogenannte Risikokapitalgeber vergleichsweise bescheidene Summen. Inzwischen steht das Unternehmen im Fokus großer Investmentfonds. Allein die Bank JP Morgan Chase & Co. beteiligte sich im Juni 2016 mit einer Milliarde US-Dollar.
Warum haben Städte mit Airbnb und ähnlichen Plattformen ein Problem?
Metropolen wie New York, Rom oder Berlin fürchten seit Jahren eine Zweckentfremdung von Wohnraum. Denn für Vermieter kann es deutlich lukrativer sein, die Wohnung dauerhaft an Touristen oder Geschäftsleute als an reguläre Mieter zu vergeben. Darunter leiden besonders kleinere Städte, die touristisch als extrem attraktiv gelten. Nach Schätzungen wird etwa in der Altstadt von Florenz jede fünfte Wohnung über Airbnb vermietet.
Wie ist die Lage in Hamburg?
2017 haben nach Abendblatt-Informationen 270.000 Hamburg-Touristen ihre Unterkunft über Airbnb gebucht. Die Zahl der inserierten Wohnungen wächst ständig.
Reaktionen auf den Gesetzentwurf
Was bedeutet Airbnb für den Tourismus?
Tourismuschef Michael Otremba sagt: „Die Anpassung des Wohnraumschutzgesetzes ist der richtige Schritt, um Hamburg für Bewohner und Besucher attraktiv zu halten. An erster Stelle steht die Lebensqualitätin der Stadt. Der Schutz des Wohnraumes ist ein elementarer Baustein dafür. Der allgemeine Trend zu mehr Personalisierung und zum Eintauchen in eine Destination machen sich in der Tourismusbranche deutlich bemerkbar. Mit dieser Idee sind Sharing-Angebote wie Airbnb aus Kundenperspektive ein nicht wegzudenkendes Segment des Tourismus geworden. Damit stehen auch die Anbieter in der Verantwortung: Sie sollten dazu beitragen, das, was sie anbieten, zu schützen.“
Das Hotelgewerbe sieht die Konkurrenz sehr kritisch. „Der Wettbewerb auf dem Übernachtungsmarkt wird nicht fair geführt, da Airbnb-Vermieter viele zum Teil kostenintensive Auflagen, die wir etwa in Sachen Brandschutz, Hygiene und Meldepflicht beachten müssen, einfach ignorieren können“, klagt Dehoga-Präsident Franz Klein.
Was ändert sich jetzt?
Wichtigster Punkt ist die Registrierung. Wer ab Januar eine Unterkunft anbieten möchte, muss vorab online beim zuständigen Bezirksamt eine Registrierungsnummer beantragen. Dies soll, so das Versprechen des Senats, kostenlos und unkompliziert möglich soll. Wichtig: Die Wohnung darf dann nur noch mit dieser Nummer inseriert werden, dies gilt sowohl für die Portale als auch für Zeitungsanzeigen. Selbst beim Aushang im Supermarkt muss die Nummer erkennbar sein. Mit der Registrierung will der Senat für mehr Transparenz sorgen. Zudem wird jeder Gastgeber verpflichtet, genau Buch über die Zahl der Übernachtungen zu führen. Erlaubt sind künftig nur noch zwei Monate Vermietung an Gäste. Ausnahmen, etwa bei Auslandspraktika von Studenten, bedürfen der Genehmigung des Bezirks.
Was passiert bei Verstößen?
Internetplattformen müssen Inserate ohne Nummer sofort löschen. Bei Verstößen – auch gegen das zeitliche Limit – drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Um die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen, finanziert der Senat acht zusätzliche Stellen.
Braucht man eine Erlaubnis des Vermieters für Airbnb?
Auf jeden Fall, wer ohne Erlaubnis Gäste kommerziell beherbergt, riskiert nach gängiger Rechtsprechung die Kündigung seiner Wohnung. Dennoch ignorieren viele Mieter diese Klausel. „Für uns ist diese Art von Untervermietung kein Kavaliersdelikt, sondern ein genossenschaftsschädigendes Verhalten“, sagt Monika Böhm, Vorsitzende des Arbeitskreises Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften: „Daher können wir es nicht dulden, wenn einzelne Mitglieder mit den günstigen Wohnungen ein Geschäft für sich selbst machen.“