Hamburg. Wer Touristen in seiner Wohnung übernachten lässt, muss sich künftig registrieren – sonst handelt er illegal
Der Senat verschärft den Kampf gegen die Auswüchse von Vermietungen über Plattformen wie Airbnb. „Mit einem verbesserten Wohnraumschutz sorgen wir dafür, dass Wohnungen zum Wohnen genutzt werden und nicht für andere kommerzielle Interessen zweckentfremdet werden“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei der Vorstellung eines neuen Gesetzes, das im Januar 2019 in Kraft treten soll.
Wenn die Bürgerschaft dem Gesetz zustimmt, müssen Vermieter, die tage- oder wochenweise ihre Wohnung anbieten, ab Beginn des neuen Jahres eine sogenannte Wohnraumschutznummer bei ihrem zuständigen Bezirk beantragen – dies geht online und kostet nichts. Beworben werden darf die Wohnung nur mit dieser Nummer. Zudem wird die Vermietungszeit auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt (bislang ein halbes Jahr).
Verstöße will der Senat mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro ahnden (bislang 50.000 Euro). Der Vermieter muss zudem dokumentieren, an welchen Tagen die Wohnung vermietet wird. Die Daten werden von den Behörden an die Finanzämter weitergeben. Experten gehen davon aus, dass viele Gastgeber ihre Einnahmen nicht versteuern. Unberührt von diesem neuen Gesetz bleibt die Regelung zwischen Mieter und Eigentümer der Wohnung. Nach gängiger Rechtsprechung braucht der Mieter die Erlaubnis vom Vermieter, wenn er seine Wohnung an Feriengäste untervermieten will.
Um den Wohnraumschutz wirksam zu kontrollieren, schafft der Senat acht zusätzliche Stellen. Tschentscher betonte, dass es ihm nicht darum gehe, Plattformen wie Airbnb zu bekämpfen; Wohnungen tageweise zu vermieten oder zu mieten entspreche dem „Lebensgefühl vieler junger Leute“. Tschentscher sagte: „Wir wollen aber die Spreu vom Weizen trennen.“
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