Hamburg. Marc Tully ist neuer Präsident des Hamburger Landgerichts. Ein Gespräch über neue Kollegen und übertriebene Härten.

Noch ist das neue Büro spartanisch eingerichtet: ein moderner Schreibtisch, sehr aufgeräumt, ein kleiner Konferenztisch, ein historisches Stehpult in einer Ecke. Und die Wände sind alle kahl. An einer der weißen Flächen wird vielleicht später ein Bild des Pop-Art-Künstlers Keith Haring hängen. Hinter den Schreibtisch kommt ganz sicher ein großes Bücherregal. „Ich brauche das für meine Gesetzbücher. Ich habe eine große Sammlung“, sagt Marc Tully. „Überhaupt bin ich ein bibliophiler Mensch“, betont der Jurist. „Ich habe gern meine Bücher um mich.“

Der 51-Jährige ist der frisch gekürte Präsident des Hamburger Landgerichts und damit verantwortlich für rund 550 Mitarbeiter, vergleichbar also mit einem mittelständischen Unternehmen. Seine Wahl war kein Selbstgänger: Neben Tully, zuvor Vorsitzender eines Strafsenats am Oberlandesgericht, hatten sich zwei weitere Top-Juristen auf den Posten beworben. Beiden Konkurrenten wurde wegen ihrer Erfahrung in der Verwaltung von der Präsidentin des Oberlandesgerichts, Erika Andreß, eine bessere Beurteilung ausgestellt als Tully.

Konkurrentenklagen beim Verwaltungsgericht

Als dieser trotzdem vom Richterwahlausschuss mit neun zu fünf Stimmen gewählt wurde, reichten die beiden anderen Kandidaten Konkurrentenklagen beim Verwaltungsgericht ein – ein bisher einmaliger Vorgang bei einem so exponierten Posten. Doch das Verwaltungsgericht entschied, dass Tullys Wahl rechtens ist. „Die gerichtliche Auseinandersetzung wurde professionell von den Beteiligten durchgeführt“, sagt der Jurist dazu. „Ich bin überzeugt, dass es eine gedeihliche, gute und produktive Zusammenarbeit geben wird.“

Das Landgericht stehe „vor großen Herausforderungen“, betont Tully. Zwar seien seit Ende 2015 durch die Justizbehörde 22 weitere Richterstellen geschaffen worden. „Allerdings wurden gleichzeitig die Staatsschutzsenate am Oberlandesgericht verstärkt, mit erfahrenen Kräften aus dem Landgericht. Wenn man das etwa mit einem Klinikbetrieb vergleicht, könnte man sagen, dass wir viele Oberärzte an das OLG verloren haben. Neu eingestellt wurden so etwas wie Assistenzärzte, denen die Berufserfahrung fehlt. Sie können, auch wenn es durchweg ganz leistungsstarke junge Leute sind, natürlich nicht sofort Operationen am offenen Herzen vornehmen.“ Dafür brauche es eine Zeit der Einarbeitung und Erfahrung. „Wir dosen hier ja nicht Thunfisch in Dosen ein. Es geht beim Landgericht um sehr anspruchsvolle Aufgaben.“

Mehr Verfahren

Das Landgericht sei „das öffentlichkeitswirksamste Gericht“, sagt Tully. „Hier finden die Prozesse statt, die für das öffentliche Rechtsempfinden von Bedeutung sind, es geht oft um schwere und schwerste Kriminalität. Und auch im Zivilverfahren soll für die Bevölkerung das Versprechen des Rechtsstaats eingelöst werden.“ Hier werden unter anderem die großen Bauprozesse und große Arzthaftungsprozesse verhandelt, Handelssachen und Urheberrecht-Verfahren. Jedes Jahr gehen bei den Zivilkammern Tausende neue Klagen ein, im vergangenen Jahr waren es genau 12.756. Im Strafbereich waren es 2017 insgesamt 359 neue Verfahren, der zweithöchste Wert seit 2006. Die Zahl der Verfahren, die anhängig und noch nicht abgeschlossen sind, stieg auf eine neue Höchstzahl von 259. Davon waren 162 Fälle, bei denen die Verdächtigen in Untersuchungshaft sitzen.

„Gerade im Bereich der Untersuchungshaft gibt es sehr strenge verfassungsrechtliche Vorgaben“, erläutert Tully. „Die Angeklagten gelten rechtlich als unschuldig.“ Deshalb müssen solche Prozesse besonders zügig verhandelt werden. In der Vergangenheit hatte es einzelne Fälle gegeben, in denen Verdächtige, auch solche bei Tötungsdelikten, aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil die Verfahren nicht schnell genug abgeschlossen werden konnten.

Härte auf allen Ebenen ist nicht seine Sache

„Eine öffentliche Erregung ergibt sich daraus, dass man das Gefühl hat, der Staat versagt an der Stelle, wenn jemand, der vermeintlich schuldig ist, aus der U-Haft entlassen wird“, weiß Tully. Natürlich würden alle Anstrengungen unternommen, um weitere Haftentlassungen zu vermeiden. „Aber ich kann nicht ausschließen, dass es trotzdem weitere geben kann. Das Geschäft der Kriminalitätsentwicklung und damit die Anzahl der eingehenden Verfahren können wir ja nicht steuern.“ Tully lobt bei seinen Kollegen das „unglaubliche Pflichtbewusstsein. Das Engagement und die Begeisterung für die Sache, sowohl in Zivil- als auch im Strafrecht, ist groß“, betont der Familienvater, der in seiner Freizeit oft ins Fitnessstudio geht und Golf spielt. „Außerdem lese ich viel, am liebsten politische Bücher, zuletzt alles über Trump und das gern im Original auf Englisch.“

Seit 1998 ist Tully Richter, war auch Vorsitzender einer Großen Wirtschaftsstrafkammer, wo er den HSH-Nordbank-Prozess leitete. Zudem arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, war Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins und zuletzt Vorsitzender Richter des Ersten Strafsenats am Oberlandesgericht. Von diesem Senat kam beispielsweise die Entscheidung, dass es notwendig sein kann, auch Kleindealer in U-Haft zu nehmen. Doch Härte auf allen Ebenen ist seine Sache nicht: „Ich kann mir persönlich gut vorstellen, dass die Gesellschaft darüber nachdenken muss, ob man etwa Schwarzfahren oder den Gebrauch von Haschisch zum Eigenkonsum wirklich bestrafen muss“, sagt Tully. „Mir persönlich wäre es wahrscheinlich lieber, dass man beispielsweise Haschisch in der Apotheke bekommt, anstatt es auf der Balduintreppe oder im Schanzenpark kaufen zu müssen.“

Harmonisch arbeiten

Der Landgerichtspräsident sei „nicht etwa Chef der Richter und kann sich in die Rechtsprechung der Kammern in keiner Weise einmischen“, stellt Tully klar. Der Jurist versteht sich in seiner Position eher „als eine Art Chief-Wellness-Officer. Es geht darum, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass wir hier beim Landgericht unsere Hauptaufgabe der optimalen Rechtsgewährung möglichst gut umsetzen können. Das ist nicht nur eine richterliche Aufgabe, sondern aller Organisationseinheiten des Landgerichts.

Alle müssen harmonisch an dem Gesamtprodukt arbeiten.“ Wer Tully vorhält, es fehle ihm an Verwaltungserfahrung, dem entgegnet der Jurist: „Viele richterliche Primärtugenden sind auch bei einer großen Verwaltungsaufgabe hilfreich. Gerade in der Leitung von großen Wirtschaftsverfahren lernt man zügige Prozessanalyse und das Hineindenken in komplexe Verfahrensabläufe. Und bei der Leitung eines Gerichts ist Transparenz und Ehrlichkeit im Umgang miteinander besonders wichtig.“