Hamburg. Mit der Zustimmung des Sparkassen- und Giroverbands ist eine weitere Hürde genommen. Für den Verkauf gibt es sechs Bedingungen.
Die Privatisierung der HSH Nordbank hat eine weitere Hürde genommen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat auf einer Mitgliederversammlung am Montag beschlossen, dass die HSH ein Jahr länger, nämlich bis zum 31. Dezember 2021, im Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe bleiben darf. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die ehemalige Landesbank in den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverband der deutschen Banken (BdB), also der Privatbanken, wechseln kann. Der BdB will darüber vermutlich am 5. November entscheiden.
US-Investoren wollen die HSH-Bank kaufen
Die Bank hatte ihren Eigentümern, den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein, Milliardenverluste beschert, musste mehrfach mit staatlichem Geld gerettet und daher auf Druck der EU-Wettbewerbskommission verkauft werden. Ende Februar hatten die Landesregierungen eine Käufer-Gruppe um die US-Investoren Cerberus und J.C. Flowers präsentiert, die eine Milliarde Euro für das Geldhaus zu zahlen bereit ist. Der Kaufvertrag kann jedoch erst vollzogen werden, wenn sechs „Closing“-Bedingungen erfüllt sind.
Drei davon liegen vor, unter anderem die Zustimmung der Parlamente und der Kartellbehörden. Sind die Voraussetzungen für den Übergang vom staatlichen ins private Sicherungssystem gegeben, wäre die vierte Bedingung erfüllt. Fünftens muss noch die Bankenaufsicht den Käufern im Rahmen eines „Inhaberkontrollverfahrens“ die Eignung zur Führung einer großen Bank bescheinigen. Und sechstens muss die EU das ganze Paket noch absegnen. Vom DSGV hieß es am Montag, man sei „ zuversichtlich, dass die Transaktion noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann“.