Hamburg. Der Rechtsmediziner beschäftigt sich auch in seinem dritten Buch mit der Frage, was Menschen anderen Menschen antun.

Es ist eine banale Erkenntnis, dass am Ende der Sensenmann siegt, dass im Leben nichts so gewiss ist wie der Tod. Sie ist aber gleichzeitig so etwas wie die Jobbeschreibung von Klaus Püschel, dem Direktor der Hamburger Rechtsmedizin. Seit mehr als 40 Jahren analysiert und rekonstruiert Püschel, was Menschen anderen Menschen antun. Er hat Tausende Leichen untersucht und dazu beigetragen, zahllose Verbrechen aufzuklären. „Die Fälle in der Rechtsmedizin lehren uns: Leider stirbt man manchmal schneller, als man denkt“, heißt es im Vorwort von Püschels neuestem Buch „Der Tod gibt keine Ruhe“, das er zusammen mit Abendblatt-Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher veröffentlicht hat.

Co-Autorin Bettina Mittelacher schreibt Gerichtskolumnen für das Hamburger Abendblatt
Co-Autorin Bettina Mittelacher schreibt Gerichtskolumnen für das Hamburger Abendblatt © privat | privat

Nach „Tote schweigen nicht“ und „Tote lügen nicht“ ist dies der dritte Band des Autoren-Duos über herausragende, rechtsmedizinische Fälle, 16 sind es diesmal. Die legendären Morde eines Fritz Honka und die Bluttaten des Auftragsmörders Peter Z. gehören ebenso dazu wie spektakuläre Fälle aus der jüngeren Vergangenheit – etwa die tragischen Ertrinkungstode des jungen Schotten Liam Colgan oder des HSV-Managers Timo Kraus.

Das Blutbad von Sittensen

Der morbide Reigen beginnt mit dem Blutbad von Sittensen. Am 4. Fe­bruar 2007 waren dort in einem chinesischen Restaurant sieben Menschen „abgeknallt“ worden, wie es in dem Buch heißt. Während Mittelacher die Rahmenhandlung in einen emotionalen Kontext einbettet – die Geschichte wird entlang eines Mädchens erzählt, das das Massaker mit ansehen musste – bleibt Püschel streng sachlich, sofern es um die rechtsmedizinischen Befunde geht. Wo andere Menschen das Grausen packt, sucht er nach der Wahrheit. Was verraten ihm die Verletzungen über die Tat oder den Täter? Per Computertomografie fand Püschel heraus, dass fünf der sieben Getöteten durch „solitäre Schüsse auf die Hinterkopfregion mit einem aufgesetzten Schuss im Sinne einer Hinrichtung“ ums Leben kamen.

Überhaupt ist es spannend zu erfahren, wie kreativ der Rechtsmediziner zuweilen vorgehen muss, um gerichtsfeste Expertisen zu erstellen. Als in einem Prozess um einen fast tödlichen Messerstich auf dem Münchner Oktoberfest ein gutachterlicher Streit entbrannte über die Frage, mit welcher Wucht die 34-jährige Angeklagte dem Opfer ihr Klappmesser in die Milz stieß, ließ Püschel von der TU Harburg einen Stichapparat konstruieren. Darin spannte er ein baugleiches Messer ein, maß bei Experimenten an Tier- und Leichenhaut, welche Kraft erforderlich ist, um die Milz zu durchstechen. Ergebnis: Es reichte eine Kraft, die auch ein kleines Kind aufbringen könnte.

Der Narkose-Tod von Sexy Cora

In einem weiteren Fall geht es um einen Behandlungsfehler, der ein gewaltiges Medienecho ausgelöst hat: den Narkose-Tod der Pornodarstellerin Carolin W. alias Sexy Cora. Die 23-Jährige wollte im Januar 2011 ihre Oberweite von 70 F auf 70 G vergrößern lassen . Weil sie während der Operation nicht korrekt beatmet wurde, erlitt sie einen lebensbedrohlichen Sauerstoffmangel, starb neun Tage später an den Folgen des Behandlungsfehlers.

Die Anästhesistin wurde 2013 zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Wie so oft in dem Buch reichert Püschel auch diesen Beitrag nicht nur mit umfangreichen Erläuterungen zur rechtsmedizinischen Terminologie an, sondern macht auch aus seinen ganz persönlichen Ansichten keinen Hehl – in diesem Fall seiner Abneigung gegen die kosmetische Chirurgie. „Mit dem ärztlichen Ansatz, anderen helfen zu wollen hat das nichts mehr zu tun“, schreibt Püschel.

Auch schaurige Begebenheiten spart das Autoren-Duo nicht aus. Gibt es einen schlimmeren Albtraum, als für tot erklärt worden zu sein und sich plötzlich mit wachen Sinnen auf dem Obduktionstisch wiederzufinden? Püschel hat Tausende von Toten untersucht, aber nur einmal hat er eine Scheintote reanimieren müssen. 2002 brach eine 83-Jährige an einer Bushaltestelle zusammen, nach 17 Minuten Reanimation stellte der Notarzt eine mitlaufende Nulllinie im EKG fest. Doch im Vorraum der Kühlzelle in der Rechtsmedizin fing ihr Herz wieder an zu schlagen.

Die alte Dame wurde reanimiert und auf die Intensivstation verlegt – dort starb sie sechs Stunden später an den Folgen ihres schweren Herzinfarkts. Wie Püschel herausfand, war das sogenannte Lazarusphänomen Ursache für ihr Erwachen aus dem Scheintod. Das bedeutet: Bei einem stehen gebliebenen Herz kann der Herzschlag neu einsetzen, wenn sauerstoffreiches Blut an den sogenannten Sinusknoten gelangt.

Frau starrt auf ihr Handy – und fällt ins Gleisbett

Als Appell zu mehr Wachsamkeit verstanden werden darf insbesondere das Kapitel „Hände weg vom Smartphone“. Da geht es um eine junge Frau, die durch das Starren auf ihr Handy so abgelenkt war, dass sie an einem S-Bahnhof von der Bahnsteigkante auf die Gleise stürzte. Die Bahn konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Frau überlebte zwar, doch mussten ihr beide Unterarme amputiert werden. „Immer wieder haben wir Todesfälle zu untersuchen, die nicht sein müssen, die mich empören und unglücklich machen“, schreibt Püschel. Der Tod mag sein Geschäft sein – die Fähigkeit zum Mitfühlen hat er deshalb nicht verloren.

Wer die Autoren sehen und hören möchte, hat dazu am 6. November Gelegenheit. Die Lesung beim Abendblatt beginnt um 17.30 Uhr (7. Stock Konferenzzentrum, Großer Burstah 18-32). Die Karten kosten pro Person 25 Euro zzgl. Gebühren, inklusive sind ein Begrüßungsgetränk, eine Redaktionsführung und eine Signierstunde. Tickets gibt es in der Abendblatt-Geschäftsstelle (Großer Burstah 18-32) oder via Ticket-Hotline: 040/ 30 30 98 98.„Der Tod gibt keine Ruhe. Faszinierende Fälle aus der Rechtsmedizin“

Der Tod gibt keine Ruhe von Bettina Mittelacher und Klaus Püschel 2018
Der Tod gibt keine Ruhe von Bettina Mittelacher und Klaus Püschel 2018 © Ellert & Richter Verlag | Ellert & Richter Verlag

„Der Tod gibt keine Ruhe. Faszinierende Fälle aus der Rechtsmedizin“ (328 Seiten) ist im Ellert & Richter Verlag erschienen und kostet 14,95 Euro.