Hamburg. Was kommt auf die Teller? Senat berichtet über Forderungen, an Schulen nur Produkte geschächteter Tiere zu verwenden.

Was soll auf dem Speiseplan der Schulkantinen stehen, wenn Schüler mit verschiedenen kulturellen Hintergründen und Glaubensrichtungen zusammen Mittag essen? Koscher, halal, vegetarisch, von allem ein bisschen? Und, geht das überhaupt? An einer Hamburger Grundschule ist ein Konflikt darüber entbrannt, ob Halal-Fleisch, also nach islamischer Vorgabe reines Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt, zum Mittagessen angeboten werden soll oder nicht.

Die Ursprünge des Streits liegen bereits mehr als ein halbes Jahr zurück. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Politikers Alexander Wolf hervor. So habe nach Auskunft der Schulleiterin der Schule Bonhoefferstraße im Stadtteil Billstedt der Elternratsvorsitzende im Februar „unverhältnismäßig vehement“ gefordert, es müsse zukünftig Halal-Fleisch in der Schulkantine angeboten werden.

In einem Mitte Februar erfolgten Gespräch zwischen Schulleitung und Elternratsvorsitzendem sei dann über die Unklarheit der „Schlachtungsform des Fleisches“ beim Schulmittagessen diskutiert worden, so der Senat, und weiter: „Der Elternratsvorsitzende machte deutlich, dass es sich nach seinem Verständnis um halal geschächtetes Fleisch handeln muss.“ Daraufhin sei es zu „heftigen Diskussionen“ zwischen den Eltern gekommen. Viele hätten sich gemeldet, die sich gegen eine solche Schlachtung aussprachen. „Deshalb wurde das Essen im Mai befristet auf vegetarisch umgestellt“, heißt es in der Antwort auf die AfD-Anfrage.

Seit Anfang September gibt es allerdings wieder Fleisch auf dem Speiseplan der Grundschule – aber halal ist es nicht. Nach Beratung im Ganztagsausschuss habe die Schule beschlossen, „regelhaft sowohl Fleisch- und Fischgerichte als auch vegetarisches Essen anzubieten, jedoch kein Halal-Fleisch“.

Das Catering betreiben private Pächer

Der Elternbeirat der Schule Bonhoefferstraße widerspricht der Darstellung des Senats. Eine Forderung nach Halal-Fleisch habe es weder vom Elternrat noch vom Elternratsvorsitzenden gegeben, vielmehr sei das Fleisch an der Grundschule bereits seit Jahren halal. „Von August 2015 bis zum Frühjahr 2018 ist an der Grundschule Bonhoefferstraße Halal-Fleisch ausgegeben worden“, heißt es in einem Statement des Elternbeirats, und weiter: „Diese Entscheidung wurde 2015 im Rahmen eines Caterer-Wechsels getroffen. Der heutige Elternrat war an der damaligen Entscheidung nicht beteiligt.“

Der Senat betont in seiner Antwort auf die AfD-Anfrage: „Nicht die staatlichen Schulen betreiben die Schulkantinen, sondern private Pächter. Staatliche Schulen sind bekenntnisneutral, sie achten die unterschiedlichen religiösen Bekenntnisse der Schüler, ohne eines dieser Bekenntnisse einseitig zu bevorzugen.“ Somit wäre eine Bestimmung in einem Konzessionsvertrag, in dem der Pächter sich verpflichtet, ausschließlich Speisen einer Weltanschauung oder einer Konfession anzubieten, rechtswidrig, heißt es vonseiten des Senats.

An welcher Schule welches Essen angeboten werde, sei der Schulbehörde nicht im Detail bekannt, da keine „systematische Erfassung“ erfolge, so die Senatsantwort. „Generell besteht an den Schulen kein Anspruch auf eine bestimmte religiöse Zubereitungsart von Mahlzeiten“, sagt ein Sprecher der Schulbehörde auf Anfrage. „Da die Schule ein bekenntnisfreier Raum ist, betrachten wir ein Angebot von halal-zubereitetem Fleisch skeptisch und würden im Einzelfall prüfen, ob dies zulässig ist.“

Halal-Fleisch an zwei Schulen

Neben der Grundschule Bonhoefferstraße gibt es jedoch bereits zwei weitere Schulen, an denen seit mehreren Jahren neben einem vegetarischen Gericht nur Halal-Fleisch angeboten wird: die Stadtteilschule Öjendorf und das Kurt-Körber-Gymnasium. Beide Schulen liegen ebenfalls in Billstedt und werden von demselben Caterer beliefert. Dieser wirbt auf der Webseite des Kurt-Körber-Gymnasiums damit, dass das ausgelieferte Fleisch halal ist. An der Stadtteilschule Öjendorf gebe es diesbezüglich keine Probleme. „Bei uns ist die Stimmung entspannt“, sagt Schulleiterin Barabara Schmidt. „Es gibt immer mal Eltern, die nachfragen. Dann klären wir darüber auf.“ Es werde zwar nicht explizit darauf hingewiesen, doch es werde großer Wert auf interkulturelle und interreligiöse Arbeit gelegt.

Laut Schulbehörde entscheide die Schulgemeinschaft im Rahmen anerkannter Zubereitungsstandards, welches Essen sie durch den Caterer anbieten lassen möchte. „Dabei bauen wir ausdrücklich auf einen Konsens bei Schülern, Eltern und Lehrkräften“, sagt der Sprecher der Schulbehörde, und weiter: „Das Kantinenessen an Schulen ist grundsätzlich freiwillig. Es besteht also immer die Möglichkeit, eigene Mahlzeiten mitzubringen und unter Berücksichtigung der geltenden Hausordnung in der Schule zu verzehren.“

Wie aus der Senatsantwort hervorgeht, konnte an einer weiteren Grundschule ein Konflikt über das Angebot von Halal-Essen durch die Intervention der Schulleitung einvernehmlich abgewendet werden. An dieser Schule hatten Elternvertreter gefordert, das Schulessen auf Halal umzustellen.

Ein Schnitt durch den Hals

Das Wort halal ist arabisch und kann laut dem Internetlexikon Wikipedia mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Demnach bezeichnet es alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind.

Für den Fleischkonsum von Muslimen gilt: Halal ist – ähnlich wie im Judentum – nur Fleisch von Tieren, die ohne Betäubung mit einem Schnitt durch den Hals getötet wurden und rückstandslos ausgeblutet sind.

Das Schächten ist in Deutschland verboten. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind aber Ausnahmen aus religiösen Gründen erlaubt. Aleviten und Schiiten legen die Vorschrift weniger streng aus als Sunniten.