Hamburg. Polizei nutzt Software bei G-20-Ermittlungen und will sie nun dauerhaft einsetzen. Datenschutzbeauftragter will es unterbinden.
Zwischen der Polizei und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar bahnt sich ein Rechtsstreit an. Caspar hatte am Freitag die Einführung der automatischen Gesichtserkennung bei der Polizei beanstandet. Hintergrund sind die Ermittlungen zu den Ausschreitungen rund um den G-20-Gipfel. Dazu hatte die Polizei eine Software angeschafft, mit der sie umfangreiches Video- und Bildmaterial – beispielsweise aus Überwachungskameras auf S-Bahnhöfen und Medienberichten – automatisch auswertet. Anfang August hatte die Polizei angekündigt, den Einsatz der Software in Hamburg dauerhaft zur Abarbeitung von Großereignissen zu nutzen.
"Neue Intensität staatlicher Überwachungsbefugnisse"
„Wenn bereits die Häufung von Straftaten ausreicht, um den Ermittlungsbehörden nicht nur den Zugriff auf zahllose Bilddateien, sondern auch die zeitlich und örtliche nahezu unbegrenzte Auswertung biometrischer Identitäten Tausender Unbeteiligter zu ermöglichen, vermittelt die Herrschaft über Bilder eine neue Intensität staatlicher Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse, die hoch missbrauchsgefährdet sind“, warnte Caspar. Im Rechtsstaat sei es Sache des Gesetzgebers, für derartige Eingriffe klare Vorgaben zu formulieren.
Laut Polizei kein automatisierter Abgleich
Das Programm ist nach Polizeiangaben in der Lage, eine große Menge an Bild- und Videomaterial auszuwerten und dabei Gesichter zu erkennen, miteinander zu vergleichen und einen prozentualen Wert der Übereinstimmung zu benennen. Auf diese Weise ist es möglich festzustellen, ob ein mutmaßlicher Straftäter an verschiedenen Stellen in dem Material auftaucht. Ein automatisierter Abgleich mit anderen Datenbanken findet laut Polizei nicht statt. Die Software produziere auch kein Endergebnis – die abschließende Bewertung erfolge immer noch durch spezialisierte Beamte.
„Die Anwendung der Software erfolgte ausschließlich als Hilfsmittel für eine visuelle Auswertung der bereits erhobenen bzw. erlangten Daten unter Beachtung aller rechtlicher Vorgaben“, sagte indes Polizeisprecher Timo Zill. „Bezogen auf die konkreten Ermittlungsschritte hält die Polizei diese konkrete Art des Vorgehens unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch weiterhin für gesetzlich legitimiert.“
Wird das Verfahren dennoch weiterbenutzt, kann Caspar den Einsatz per Anordnung unterbinden. Dagegen kann die Polizei dann gerichtlich vorgehen.