Hamburg. Ermittler werten Videos aus Bussen und Bahnen auf der Suche nach Straftätern mit Software aus. Datenschützer haben Bedenken.

Für Science-Fiction-Fans erinnert das Szenario an Filme wie "Minority Report" oder die Serie "Person of Interest": Doch bei der Hamburger Polizei ist die Suche nach mutmaßlichen Straftätern mit Hilfe einer Software zur Gesichtserkennung schon seit Monaten Realität.

Nun wollen die Gesetzeshüter das Programm, das sie im Nachgang des G20-Gipfels verwenden, auch dauerhaft einsetzen. Das bestätigte Polizeisprecher Timo Zill dem Abendblatt auf Anfrage. Es gehe darum, die Software beim Landeskriminalamt künftig für die "Abarbeitung von Großereignissen" zu verwenden. Derzeit arbeite man an einem neuen Konzept zur Videoauswertung. Gegen den grundsätzlichen Einsatz gibt es aber deutliche Bedenken vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.

Gesichter erkennen und abgleichen

Die Soko „Schwarzer Block“, die nach den G20-Krawallen gebildet wurde, setzt die sogenannte Gesichtsanalysesoftware (GAS) seit März dieses Jahres ein. Das Programm ist nach Polizeiangaben in der Lage, eine große Menge an Bild- und Videomaterial auszuwerten und dabei Gesichter zu erkennen, miteinander zu vergleichen und einen prozentualen Wert der Übereinstimmung zu benennen. Auf diese Weise ist es möglich festzustellen, ob ein mutmaßlicher Straftäter an verschiedenen Stellen in dem Material auftaucht.

Ein automatisierter Abgleich mit anderen Datenbanken findet laut Polizei nicht statt. Die Software produziert, so Zill, auch kein Endergebnis – die abschließende Bewertung erfolge immer noch durch spezialisierte Beamte.

Seit den massiven Ausschreitungen während des G20-Gipfels sitzt die Polizei auf einem gewaltigen Datenberg. Nach früheren Angaben von Kriminaldirektor Jan Hieber während einer Sitzung des G20-Ausschusses verfügt die Sonderkommission über Bilder und Videos in der Größenordnung von mehr als 100 Terabyte. Viele dieser Dateien stammen von Privatpersonen, angeblich werden aber auch rund 25.000 Videos verarbeitet, die im Einsatz von Polizisten aufgenommen wurden. Zudem sind zahlreiche Festplatten aus Bussen, Bahnen und Bahnhöfen sichergestellt worden. Schließlich nutzten die Ermittler auch Filmmaterial von Fernsehsendern sowie im Internet hochgeladenes Material.

Vorbild: Ermittlungen beim Boston Marathon

Nach Vorbild des Anschlages beim Marathon in Boston in 2013 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) nach der Silvesternacht 2016 in Köln erstmals ein Hinweisportal mit Uploadfunktion gestartet, auf das Zeugen Videos im Umfang von 700 Stunden hochgeladen haben. Die Hamburger Polizei nutzte nach dem G20 ebenfalls ein solches Portal.

Die Polizei drängt derzeit bundesweit auf einen verstärkten Einsatz von Analysesoftware. Von August vergangenen Jahres bis Ende Juli lief auch im Berliner Bahnhof Südkreuz ein Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung. Die Bilder von drei Kameras wurden speziell ausgewertet. Drei Computerprogramme verglichen alle gefilmten Gesichter mit den gespeicherten Profilen von 300 Testpersonen. Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte Mitte Dezember angekündigt, bei einem positiven Ergebnis solle die Videoüberwachung flächendeckend an Bahnhöfen und Flughäfen eingeführt werden.

Die neue Methode zur Identifizierung von Straftätern ist nach Angaben der Polizei rechtskonform und steht mit dem geltenden Strafprozessrecht im Einklang. Die Gesichtsanalysesoftware der Hamburger Polizei komme ausschließlich nach einer Verfügung der Staatsanwaltschaft zum Einsatz, betont Sprecher Zill.

Datenschutzbeauftragter übt Kritik

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht den dauerhaften Einsatz der neuen Gesichtserkennungssoftware dennoch kritisch. Aus seiner Sicht bietet die neue Technik die Möglichkeit, unbegrenzt viele Bilder von unbegrenzt vielen Menschen auszuwerten. „Es besteht ein hohes abstraktes Gefährdungspotenzial mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht“, so der Datenschutzbeauftragte zum Abendblatt

Im Augenblick prüft Caspars Behörde das Ansinnen der Polizei, die Software langfristig einzusetzen. Diese Prüfung werde voraussichtlich Ende des Monats abgeschlossen sein, so Caspar. Der Datenschutzbeauftragte hat die Möglichkeit, den Einsatz der Software per Anordnung zu unterbinden, dagegen müsste die Innenbehörde juristisch vorgehen, wollte sie den Einsatz erzwingen.