Hamburg. Frank S. soll ein Mädchen in Steilshoop fast getötet haben. Der Prozess nach Ermittlungen der Soko “Cold Cases“ ist heikel.
Es war ein abscheuliches Verbrechen, das über Jahrzehnte rätselhaft blieb: Am 1. November 1980 überfiel ein junger Mann eine 16-jährige Schülerin auf dem Heimweg in Steilshoop, stach auf sie ein und wollte sie vergewaltigen. Nun steht der mutmaßliche Täter, Frank. S. (54), nach 37 Jahren vor dem Landgericht – und wird dort als Jugendlicher behandelt.
Der Prozess wegen versuchten Mordes wird ab Montag vor der Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichtes verhandelt. Das sehen die Gesetze vor, da Frank S. zur Tatzeit erst 16 Jahre alt war. Entsprechend kommen im Falle auch nur eine Höchststrafe von maximal zehn Jahren in Betracht. Vor Gericht wie von der Staatsanwaltschaft wird von einem "ungewöhnlichen" Verfahren gegen den Mann gesprochen.
Soko "Cold Cases" kam Frank S. auf die Spur
Die sogenannte Soko "Cold Cases" der Polizei für ungelöste Mordfälle hatte Frank S. im Februar in einem Mehrfamilienhaus in Wandsbek verhaftet. Den Durchbruch in den Ermittlungen brachte ein Jagdmesser mit auffälligem Horngriff, das bereits nach der Tat gefunden wurde, aber damals nicht zugeordnet werden konnte.
Nach Überzeugung der Anklage näherte sich Frank S. an jenem 1. November 1980 gegen 22 Uhr seinem Opfer plötzlich auf einem Verbindungsweg zwischen der Straße Appelhoff und benachbarten Kleingärten. Sofort stach er auf Brust und Hals des Mädchens ein und zog sie in ein Gebüsch, um sie zu vergewaltigen. Aus Angst stellte sich das Opfer tot. Als jedoch Passanten auf den Täter aufmerksam wurden, ergriff er die Flucht. Das Leben der 16-Jährigen konnte nur durch eine Notoperation im Krankenhaus gerettet werden.
Der 54-Jährige bräuchte eigentlich einen Jugendhelfer
Aufgrund der rechtlichen Umstände müsste der 54-jährige Angeklagte bei dem Prozess eigentlich regulär von Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe betreut werden, darauf wurde jedoch offenbar verzichtet. Dennoch ist die rechtliche Bewertung der Tat für die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring schwierig, da im Jugendrecht normalerweise die Entwicklungsperspektive des Angeklagten und mögliche "schädliche Neigungen" eine zentrale Rolle spielen.
Frank S. selbst bestreitet die Tat. Die Polizei macht ihn auch für einen ähnlichen schweren Überfall auf ein weiteres junges Mädchen im August 1980 in Steilshoop verantwortlich. Die versuchte Vergewaltigung ist im Gegensatz zu dem versuchten Mord jedoch bereits verjährt.