Hamburg. Frank S. soll ein Mädchen in Steilshoop fast getötet haben. Der Prozess nach Ermittlungen der Soko “Cold Cases“ ist heikel.

Es war ein abscheuliches Verbrechen, das über Jahrzehnte rätselhaft blieb: Am 1. November 1980 überfiel ein junger Mann eine 16-jährige Schülerin auf dem Heimweg in Steilshoop, stach auf sie ein und wollte sie vergewaltigen. Nun steht der mutmaßliche Täter, Frank. S. (54), nach 37 Jahren vor dem Landgericht – und wird dort als Jugendlicher behandelt.

Der Prozess wegen versuchten Mordes wird ab Montag vor der Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichtes verhandelt. Das sehen die Gesetze vor, da Frank S. zur Tatzeit erst 16 Jahre alt war. Entsprechend kommen im Falle auch nur eine Höchststrafe von maximal zehn Jahren in Betracht. Vor Gericht wie von der Staatsanwaltschaft wird von einem "ungewöhnlichen" Verfahren gegen den Mann gesprochen.

Soko "Cold Cases" kam Frank S. auf die Spur

Die sogenannte Soko "Cold Cases" der Polizei für ungelöste Mordfälle hatte Frank S. im Februar in einem Mehrfamilienhaus in Wandsbek verhaftet. Den Durchbruch in den Ermittlungen brachte ein Jagdmesser mit auffälligem Horngriff, das bereits nach der Tat gefunden wurde, aber damals nicht zugeordnet werden konnte.

Am 01.11.1980 wurde eine damals 16-jährige Hamburgerin aus Steilshoop gegen 22.00 Uhr im Einmündungsbereich der Straße Gustav-Seitz-Weg/Steilshooper Allee zunächst durch einen jungen Mann verfolgt. Plötzlich griff der junge Mann die Geschädigte massiv an und verletzte sie durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich. Nach Beendigung der Messerattacke versuchte der Täter, die Geschädigte, von der er annahm, sie sei tot, zu vergewaltigen. Als Zeugen hinzukamen, ergriff der Täter die Flucht. Die Geschädigte konnte durch eine Notoperation gerettet werden. Die durch den Täter auf der Flucht versteckte Tatwaffe, ein Jagdmesser mit Horngriff, konnte im Rahmen damaliger Ermittlungen aufgefunden werden und bereits mit damaligen forensischen Untersuchungsmethoden eindeutig als Tatwaffe identifiziert werden. Der Täter konnte trotz intensiver Ermittlungen der Polizei Hamburg damals nicht ermittelt werden. Aufgrund einer Presseveröffentlichung zu einem anderen, von der Cold Cases Unit und der Staatsanwaltschaft Hamburg bearbeiteten Ermittlungsverfahren meldeten sich Zeuginnen, die umfangreich Angaben zu einer weiteren, ähnlich begangenen Überfalltat in Steilshoop im Spätsommer 1980 in unmittelbarer Tatortnähe machen konnten. Die weiteren Ermittlungen führten zur Identifizierung eines Tatverdächtigen, der nun im Verdacht steht, zunächst im Spätsommer 1980 eine versuchte Vergewaltigung zum Nachteil einer 16-jährigen Steilshooperin und dann am 01.11.1980 den versuchten Mord an der 16-jährigen Geschädigten im Gustav-Seitz-Weg begangen zu haben. Im Rahmen seiner verantwortlichen Vernehmung im Januar 2018 bestritt der Mann, diese beiden Taten begangen zu haben. Der Beschuldigte räumte jedoch ein, das auf einem Lichtbild abgebildete Tatmesser zu kennen, auch einmal in seinen Händen gehalten zu haben, jedoch nicht zu wissen, wem dieses Messer gehört. Im Rahmen der Ermittlungen fragen die Staatsanwaltschaft Hamburg und die EG 163
Am 01.11.1980 wurde eine damals 16-jährige Hamburgerin aus Steilshoop gegen 22.00 Uhr im Einmündungsbereich der Straße Gustav-Seitz-Weg/Steilshooper Allee zunächst durch einen jungen Mann verfolgt. Plötzlich griff der junge Mann die Geschädigte massiv an und verletzte sie durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich. Nach Beendigung der Messerattacke versuchte der Täter, die Geschädigte, von der er annahm, sie sei tot, zu vergewaltigen. Als Zeugen hinzukamen, ergriff der Täter die Flucht. Die Geschädigte konnte durch eine Notoperation gerettet werden. Die durch den Täter auf der Flucht versteckte Tatwaffe, ein Jagdmesser mit Horngriff, konnte im Rahmen damaliger Ermittlungen aufgefunden werden und bereits mit damaligen forensischen Untersuchungsmethoden eindeutig als Tatwaffe identifiziert werden. Der Täter konnte trotz intensiver Ermittlungen der Polizei Hamburg damals nicht ermittelt werden. Aufgrund einer Presseveröffentlichung zu einem anderen, von der Cold Cases Unit und der Staatsanwaltschaft Hamburg bearbeiteten Ermittlungsverfahren meldeten sich Zeuginnen, die umfangreich Angaben zu einer weiteren, ähnlich begangenen Überfalltat in Steilshoop im Spätsommer 1980 in unmittelbarer Tatortnähe machen konnten. Die weiteren Ermittlungen führten zur Identifizierung eines Tatverdächtigen, der nun im Verdacht steht, zunächst im Spätsommer 1980 eine versuchte Vergewaltigung zum Nachteil einer 16-jährigen Steilshooperin und dann am 01.11.1980 den versuchten Mord an der 16-jährigen Geschädigten im Gustav-Seitz-Weg begangen zu haben. Im Rahmen seiner verantwortlichen Vernehmung im Januar 2018 bestritt der Mann, diese beiden Taten begangen zu haben. Der Beschuldigte räumte jedoch ein, das auf einem Lichtbild abgebildete Tatmesser zu kennen, auch einmal in seinen Händen gehalten zu haben, jedoch nicht zu wissen, wem dieses Messer gehört. Im Rahmen der Ermittlungen fragen die Staatsanwaltschaft Hamburg und die EG 163 "Cold Cases" nun öffentlich, wem dieses Messer im Jahr © Polizei Hamburg

Nach Überzeugung der Anklage näherte sich Frank S. an jenem 1. November 1980 gegen 22 Uhr seinem Opfer plötzlich auf einem Verbindungsweg zwischen der Straße Appelhoff und benachbarten Kleingärten. Sofort stach er auf Brust und Hals des Mädchens ein und zog sie in ein Gebüsch, um sie zu vergewaltigen. Aus Angst stellte sich das Opfer tot. Als jedoch Passanten auf den Täter aufmerksam wurden, ergriff er die Flucht. Das Leben der 16-Jährigen konnte nur durch eine Notoperation im Krankenhaus gerettet werden.

Der 54-Jährige bräuchte eigentlich einen Jugendhelfer

Aufgrund der rechtlichen Umstände müsste der 54-jährige Angeklagte bei dem Prozess eigentlich regulär von Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe betreut werden, darauf wurde jedoch offenbar verzichtet. Dennoch ist die rechtliche Bewertung der Tat für die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring schwierig, da im Jugendrecht normalerweise die Entwicklungsperspektive des Angeklagten und mögliche "schädliche Neigungen" eine zentrale Rolle spielen.

Frank S. selbst bestreitet die Tat. Die Polizei macht ihn auch für einen ähnlichen schweren Überfall auf ein weiteres junges Mädchen im August 1980 in Steilshoop verantwortlich. Die versuchte Vergewaltigung ist im Gegensatz zu dem versuchten Mord jedoch bereits verjährt.