Hamburg. Mitglieder fechten die Abstimmungen vom 15. und 16. Juni an. Zwei Teilnehmer sollen nicht stimmberechtigt gewesen sein.

Der AfD-Landesvorsitzende Dirk Nockemann war voll des Lobes. „Erfolgreicher AfD-Landesparteitag“, stand über einer Pressemitteilung, die Nockemann am 17. Juni im Anschluss an den zweitägigen Konvent verschickte. Doch jetzt stellt sich heraus, dass der Parteitag, bei dem eine neue Satzung beschlossen wurde, ein juristisches Nachspiel haben könnte und eventuell wiederholt werden muss.

Eine Gruppe von AfD-Mitgliedern, die anonym bleiben möchte, hat am Donnerstag das Landesschiedsgericht der Partei mit dem Ziel angerufen, die Abstimmungen zu annullieren und den Parteitag neu anzusetzen. Der Grund: Zwei Teilnehmer des Parteitages sollen nicht stimmberechtigt gewesen sein, aber trotzdem abgestimmt haben. Die Namen der beiden – ein Mann und eine Frau – waren nicht in dem zentralen AfD-Mitgliedsregister erfasst.

Turbulenzen bis in die Spitze

Ein Ausdruck dieser bundesweiten Datenbank, „Parteimanager“ genannt, mit den Namen der Mitglieder des Hamburger Landesverbands lag zu Beginn des Parteitages aus. Nur AfD-Mitglieder, die dort verzeichnet sind, dürfen auch abstimmen. Unumstritten ist, dass der für Mitgliederfragen zuständige frühere Bürgerschaftsabgeordnete Joachim Körner die Namen des Mannes und der Frau handschriftlich ergänzt hat.

Der Fall hat schon intern für heftige Turbulenzen bis in die Spitze gesorgt. „Der Landesvorstand hat gestern in Anwesenheit des Bundesschatzmeisters Klaus Fohrmann eine ausgiebige Untersuchung darüber durchgeführt, a. welche Umstände zu der handschriftlichen Änderung der Mitgliederliste geführt haben, b. welchen Status bestimmte Mitglieder im Parteimanager gehabt haben, bzw. zu welchem Zeitpunkt welcher Status warum geändert worden ist, c. welche Auswirkungen diese Veränderungen der Liste auf die Rechtswirksamkeit der während des Parteitags gefassten Beschlüsse gehabt haben“, schrieb Nockemann am 4. Juli in einer E-Mail, die dem Abendblatt vorliegt.

Frist für Einsprüche endet am Sonntag

Noch steht eine abschließende Bewertung der Vorgänge durch die Parteispitze aus, aber die Kritiker-Gruppe wollte mit der Anrufung des Schiedsgerichts nicht länger warten. Die Frist für Einsprüche gegen Abstimmungen des Landesparteitags endet am Sonntag.

Für interne Turbulenzen haben auch die Auseinandersetzungen im „Landesfachausschuss 1 Außenwirtschaft“ (LFA 1) gesorgt, der üblicherweise nicht gerade im Zentrum der AfD-Politik steht. Hier geht dieselbe Gruppe von Kritikern gegen den Vorsitzenden, Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Prenzler, vor. Der Vorwurf: Prenzler habe mit spontan organisierten AfD-Mitgliedern die Mehrheitsverhältnisse in dem Ausschuss auf den Kopf gestellt und so einen neuen Vorstand installiert.

Nockemann: „Sturm im Wasserglas“

Auch in diesem Fall haben die Kritiker das Landesschiedsgericht angerufen. Nockemann spricht von einem „Sturm im Wasserglas“, hat aber die Streitparteien zu einem klärenden Treffen eingeladen. „Das Gespräch wird ergebnisoffen geführt werden. In dieser Hinsicht wird auch nicht ausgeschlossen, dass die Wahlen zum LFA 1 ggf. wiederholt werden müssen – und zwar auf Grundlage der geltenden Regularien“, so der Parteichef in seiner E-Mail.

Der Landesparteitag Mitte Juni hatte bereits für Empörung gesorgt, weil die Medien nicht eingeladen waren. Kurios: Wie jetzt bekannt wurde, hat eine Mehrheit der Mitglieder zu Beginn des Konvents dafür gestimmt, dass die Presse zugelassen wird. Nur wusste kein Journalist, dass ein Landesparteitag stattfindet, bis Nockemann seine Erfolgsmeldung verschickte ...