Hamburg. US-Internetplattform will bei der Registrierung von Vermietern mit Hamburg kooperieren. Behörde an Zusammenarbeit interessiert.

270.000 Hamburg-Touristen haben nach Abendblatt-Informationen im Jahr 2017 über die Internetplattform Airbnb privaten Wohnraum in der Hansestadt gemietet, anstatt in einem Hotel abzusteigen. Doch dieses Geschäftsmodell – es gibt auch noch weitere Anbieter im Internet – ist in Hamburg umstritten. Die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hatte sogar in einem Antrag gefordert, eine Sonderkommission (Soko) „Wohnraumschutz“ einzurichten, um Gesetzesverstöße zu verfolgen.

Vielleicht ist das gar nicht notwendig, denn das US-Unternehmen Airbnb will der Stadt helfen: „Die meisten Gastgeber auf Airbnb in Hamburg sind Privatpersonen, die ihr eigenes Zuhause vermieten und daher keinen Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben. Daher wollen wir die Stadt dabei unterstützen, zwischen Privatpersonen und professionellen Anbietern zu unterscheiden, und haben Hamburg angeboten, bei einem angedachten Registrierungssystem zusammenzuarbeiten“, sagte Sprecherin Isabelle von Klot dem Abendblatt.

Airbnb darf Kulturtaxe offenbar nicht eintreiben

Eine digitale Schnittstelle und eine Echtzeit-Registrierung würde den bürokratischen Aufwand für die Verwaltung und die Gastgeber gering halten und gleichzeitig Hamburgern ermöglichen, ihr Zuhause an Reisende zu vermieten, wenn sie selbst beruflich oder privat verreist seien, sagte von Klot weiter.

Nach Angaben von Airbnb wurden im vergangenen Jahr 92 Prozent aller Unterkünfte für weniger als 180 Tage im Jahr vermietet. Unterdessen arbeitet die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) an einer Gesetzesänderung. Diese sieht unter anderem eine Registrierungspflicht für Anbieter vor, die Wohnraum über Internetportale wie Airbnb anbieten. Außerdem soll privater Wohnraum nur noch insgesamt zwei, anstatt wie bisher sechs Monate genehmigungsfrei untervermietet werden können. Zurzeit wird dazu in der Behörde „mit Hochdruck“ ein Senatsbeschluss zu einem entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet.

Im Gespräch mit dem Abendblatt hatte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) betont: „Die Anpassung des Gesetzes soll den Bezirksämtern ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen die rechtswidrige Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen ermöglichen.“ Worauf Airbnb mit Sitz in San Francisco wert legt: „Wenn es Regelungen bezüglich einer Registrierung gibt, dann müssen diese einheitlich für alle Plattformen gelten und nicht nur für die Anbieter, die ihre Wohnung über Airbnb vermieten“, sagte die Sprecherin.

Säule des Tourismus

Die Stadtentwicklungsbehörde bestätigte entsprechende Gespräche mit Airbnb. Die Stadt habe Interesse an der Zusammenarbeit mit derartigen Anbietern. Wobei ein weiterer Aspekt noch zu klären sein dürfte: Bisher führen Airbnb-Gäste beziehungsweise die Vermieter im Gegensatz zur Hotellerie keine Kultur- und Tourismustaxe an die Stadt ab. Dem Abendblatt bestätigte von Klot: Airbnb habe der Stadt bereits 2016 angeboten, die Kultur- und Tourismustaxe für alle privaten Übernachtungen automatisiert abzuführen. Das habe die Stadt abgelehnt.

zgbdc5-6goqzlid0oj1fio0xawk_original.jpg
© HA | Laible

Eine solche Vereinbarung habe Airbnb aber schon mit mehr als 400 Städten weltweit, etwa mit Frankfurt, Dortmund und Zürich. Die Hamburger Finanzbehörde wollte sich mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht dazu äußern, warum das Angebot abgelehnt wurde.

Dehoga-Präsident Franz Klein, der die Interessen der Hotels vertritt, kritisiert: „Die Kultur- und Tourismustaxe nicht über Airbnb abführen zu lassen, bedeutet für Hamburg den Verzicht auf Millioneneinnahmen. Deshalb sollte die Stadt dieses Angebot dringend annehmen.“ Welche Bedeutung Airbnb für Hamburg hat, macht Tourismuschef Michael Otremba deutlich: „Unterkünfte in normalen Wohnhäusern bieten die Möglichkeit, unmittelbar in die Atmosphäre der Stadt einzutauchen. Mit dieser Idee sind Sharing-Angebote wie Airbnb aus Kundenperspektive eine nicht wegzudenkende Säule des Tourismus geworden.“ Gerade wegen dieses Erfolgs stehe Airbnb aber auch in der Verantwortung.

Kritik an Forderung der SPD

Unterdessen gibt es Kritik an der Forderung der SPD nach einer Soko „Wohnraumschutz“: „Wer Menschen, die ihre Wohnung zur Deckung hoher Wohnkosten vorübergehend an Touristen vermieten, mit einer eigens dafür gegründeten Soko kriminalisiert, schießt mit Kanonen auf Spatzen“, sagte FDP-Stadtentwicklungsexperte Jens Meyer. Für CDU-Stadtentwicklungs­experte Jörg Hamann steht fest: „Das ist eine Scheinlösung. Jeder Bezirk hat bereits Personal, um genau diese Probleme zu prüfen und zu lösen.“

Der Bezirk Mitte mit gefragten Stadtteilen wie St. Georg und St. Pauli ist bei Internetplattformen beliebt. Deshalb sieht Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) Handlungsbedarf: „Airbnb ist ein attraktives Angebot für Touristen. Aber für die Vermieter müssen klare Regeln gelten und vor allen Dingen muss nachvollzogen werden können, wer wie lange Wohnungen untervermietet.“ Dafür sei die geplante Registrierungspflicht eine sinnvolle Idee, aber auch eine Soko „Wohnraumschutz“ sei eine geeignete Ergänzung.