Hamburg . Renate Bungenstock braucht nach einem komplizierten Fußbruch ambulante Reha. Die HEK gewährt sie nicht. Ein absurder Fall.

Wenn man wie Renate Bungenstock (69) gefangen ist in der deutschen Gesundheitsbürokratie, dann kann man manchmal nur noch laut herauslachen. Sie ist nicht mehr berufstätig, das war sie über Jahrzehnte. Nein, und pflegebedürftig ist sie auch nicht. Renate Bungenstock ist groß, schlank, sportlich. Keine Medikamente, ausgewogene Ernährung. Und trotzdem ist die Rentnerin aus Volksdorf für ihre Krankenkasse zu einem Spezialfall geworden.

Nach einem schlimmen Sturz im Haus mit dreifachem Bruch des linken Sprunggelenks findet ihr Orthopäde, dass sie eine ambulante Reha braucht. Findet die Hanseatische Krankenkasse nicht. Der Arzt begründet den Antrag gut, legt die Heilungschancen offen, die Reha-Ziele. Die Patientin sagt: „Wenn ich noch arbeiten würde, müsste die Kasse Krankengeld zahlen. Da bekäme ich sofort jede Behandlung bewilligt, die diese Kosten verhindert. Soll ich jetzt etwa eine Pflegestufe beantragen?“

Reha-Trainerin bestätigt die Angaben der Patientin

Die HEK meint, ein bisschen Reha-Sport müsse reichen. Dabei sagt die Reha-Trainerin zu Renate Bungenstock in der ersten Stunde: „Sie sind falsch hier.“ Die Übungen könne sie gar nicht mitmachen. Und bestätigt das der Krankenkasse schriftlich.

Nach einem schier endlosen Hin und Her von Begründungen, Anträgen, Widersprüchen und Bescheiden findet sich in einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der sie nie untersuchte, ein irrer Satz: Man habe zur Kenntnis genommen, dass Renate Bungenstocks Arzt der Auffassung sei, sie benötige ihr linkes Bein noch. Das ist gut zu wissen, dass man aus Sicht der Kassen-Bürokratie noch auf zwei Beinen stehen darf. Nur die dafür medizinisch angesagte Reha will die Kasse nicht übernehmen.

Rettungshubschrauber musste kommen

Ihr Unfall war keine Lappalie. Der Knöchel war so verdreht und kompliziert gesplittert, dass die Notärztin den Rettungshubschrauber alarmierte, Renate Bungenstock im BG Klinikum schon von einem Chirurgen-Team erwartet und nach allen Regeln der Kunst operiert wurde. Wenn Ärzte auf ihre Röntgenbilder und die Krankenakte schauen, sprechen sie mit Respekt über die Arbeit der Krankenhaus-Kollegen. Zehn Wochen Rollstuhl – Renate Bungen­stock will alles tun, um wieder mobil zu werden, Rad zu fahren, sich frei in Haus und Garten zu bewegen. „Ambulante Rehabilitation“, nur so geht’s, sagt der Arzt. Gezielt den Fuß wieder beweglich machen, jeden Tag vier bis sechs Stunden Physiotherapie, Massagen, Anspannung, Entspannung.

HEK-Vorstandschef reagiert nicht

Die HEK fordert: Wenn ihr Arzt das verschreibe, müsse sie zusätzlich eine Kur beantragen. Nur dann wird der Antrag überhaupt berücksichtigt. Eine Kur braucht Renate Bungenstock aber nicht. Der Arzt hat extra „wohnortnah“ als Therapieempfehlung geschrieben. Aber wenn die Vorschrift so ist, dann beantragt sie eben die Kur mit dem einen Formular, das man ihr für alles schickt. Kurz darauf die Antwort: Die HEK lehnt den Antrag auf ambulante Reha ab. Eine Kur sei medizinisch nicht notwendig.

Das weiß die Patientin auch. Aber warum sollte sie eine beantragen? Aus den Textbausteinen der Kassenbriefe und den verwirrenden Telefonaten mit ihrer Sachbearbeiterin wird Renate Bungenstock nicht mehr schlau. Sie schreibt dem HEK-Vorstandschef. Keine Reaktion. Sie legt offiziell Widerspruch ein. Wieder Briefwechsel und eine abschließende Beurteilung der Krankenkasse: Es gebe keine neuen medizinischen Erkenntnisse über ihren Fall. Das stimmt. Der operierte Fuß schmerzt nach wie vor. Sie wartet ja seit Monaten auf die ambulante Reha.

Für sie sei Reha-Sport angemessen, schreibt die Kasse, als hätte sie die schriftliche Begründung dagegen nie erhalten. Ach ja, der Klageweg stehe ihr offen. Renate Bungenstock spricht von Altersdiskriminierung. „Wenn ich beim Sozialgericht klage, dauert das zwei, drei Jahre. Wer weiß, was bis dahin mit meinem Fuß ist.“

Renate Bungenstock will nur eines: wieder gehen können

Die HEK teilte dem Abendblatt mit: „Leistungen der ambulanten Rehabilitation können von gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich unabhängig vom Alter bewilligt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen der Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. gegeben sind und kein vorrangiger Leistungsträger zuständig ist.“ Gleichzeitig hätten Patienten die Möglichkeit, Pflegeleistungen zu beantragen – oder privat dazuzuzahlen.

Der Sozialverband Deutschland weist darauf hin, dass auch Rentner Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen hätten. Man könne grob sagen, dass die Hälfte der abgelehnten Bescheide nach einem Einspruch doch noch bewilligt würden. Die andere Hälfte aber eben nicht.

Als sie 25 Jahre bei der HEK zahlendes Mitglied war, erhielt Renate Bungenstock übrigens einen Treuebrief des Vorstandschefs. Darin stand: „Auch weiterhin ist es unser wichtigstes Gebot, Ihr Vertrauen in uns zu rechtfertigen.“ Renate Bungenstock schaut fassungslos auf diese Zeilen. „Ich will wieder richtig gehen können.“