Hamburg. Bund der Steuerzahler rügt Abgabenlast. Für Trinkwasser oder Entsorgung zahlen Hamburger wenig, aber die Grundsteuer ist hoch.
Die extrem hohe Grundsteuer verteuert das Wohnen in Hamburg. Wie aus einer aktuellen Studie des Bundes der Steuerzahler hervorgeht, müssen die Hanseaten im bundesweiten Vergleich besonders hohe Wohnnebenkosten zahlen. Für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus fallen danach im Jahr 2018 exakt 2177,17 Euro Grundsteuer, Wasser- und Abfallgebühren, sowie für den Rundfunkbeitrag an. Das sind 16,68 Euro mehr als 2016 und es ist der dritthöchste Wert im Vergleich der deutschen Landeshauptstädte. Höher sind die Nebenkosten nur noch in Berlin (West) und in Bremen.
Verantwortlich für die hohen Kosten ist dabei vor allem die Grundsteuer, die in Hamburg mit 1050,46 Euro den höchsten Wert im Städtevergleich erreicht. In Magdeburg fallen hingegen gerade einmal 296,11 Euro an Grundsteuer an, der bundesweite Durchschnitt liegt bei 566 Euro. Zugrundegelegt wurde für die Berechnungen ein Drei-Personen-Haushalt in einem zweigeschossigen Einfamilienhaus (Baujahr 2016) mit 120 Quadratmetern Grund- und 300 Quadratmeter Grundstücksfläche in einer städtischen Randlage.
Trinkwasser eher günstig
Bei anderen Gebühren zahlen Hamburger hingegen eher wenig. So liegen die Trinkwasserpreise mit 321 Euro jährlich im unteren Drittel des Städtevergleichs. Der Durchschnitt liegt hier bei 354,80 Euro, in der teuersten Landeshauptstadt Saarbrücken zahlen die Einwohner gar 484,32 Euro. Ähnlich sieht es auch bei den Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren aus.
Bei den Abfallgebühren bewegt sich Hamburg mit 220,08 Euro jährlich leicht unterhalb des bundesweiten Durchschnitts von 224,31 Euro. In Hannover, dem Spitzenreiter in diesem Ranking, müssten die Bewohner im Beispielhaushalt 348,30 Euro zahlen.
Grundsteuerreform erforderlich
„Bezogen auf die Wohnnebenkosten ist Hamburg ohne die Grundsteuer bundesweit die viertgünstigste Landeshauptstadt", sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in der Hansestadt. Die städtischen Unternehmen gingen "sehr maßvoll" mit der Möglichkeit um, Gebühren zu erhöhen. „Was uns jedoch Sorge bereitet, ist die Belastung durch die Grundsteuer – insbesondere aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform", so Palte weiter. "Deshalb stehen wir entschlossen an der Seite des Senats, wenn dieser sich für ein neues Grundsteuermodell einsetzt, das die Bürgerinnen und Bürger nicht noch weiter belastet."
Eine Reform der Grundsteuer ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bewertungsregeln verworfen hat. Bislang wird bei der Berechnung in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt.
Der Bund der Steuerzahler schlägt ein einfaches Flächenmodell vor, das auf Grundstücksgröße sowie Wohnfläche basiert. Die Vorteile: Das Modell sei für die Bürger einfach nachvollziehbar und für die Verwaltung gut umsetzbar.