Hamburg . Der BUND spricht von bewusster Ausweitung des Flugplans und wirft dem Senat eine fehlerhafte Informationspolitik vor.

Bußgelder in Höhe von rund 500.000 Euro, eine 2016 vom Flughafen Hamburg und von den Airlines unterzeichnete Pünktlichkeitsoffensive und zahlreiche weitere Versprechungen – bislang war keine der Maßnahmen gegen die Missachtung der Nachtflugbeschränkung in Hamburg erfolgreich. Im Gegenteil, sagt der Naturschutzverband BUND Hamburg. Die vom Senat zugestandene Obergrenze von 550 Verspätungen pro Jahr sei schon im ersten Halbjahr 2018 überschritten worden

Demnach gab es bis Ende Juni 589 Verspätungen nach 23 Uhr. „Das ist eine Zunahme um fast 50 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum“, sagt BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. Im ersten Halbjahr 2017 habe es 400 Starts und Landungen nach 23 Uhr gegeben. Damit setze sich ein Negativtrend fort, der seit Jahren beobachtet werde. „Die Obergrenze wird jedes Jahr früher überschritten“, so Braasch. 2017 sei es im Juli soweit gewesen, 2016 im August, 2015 im September und 2014 erst im November.

Verspätungsregelung werde missbraucht

„Der Flughafen wird immer unglaubwürdiger“, kritisiert Martin Mosel, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Luftverkehr. Die Aussage des Flughafens, an den Verspätungen sei das gesamteuropäische Flugaufkommen Schuld, nannte er eine „Nebelkerze, die enttarnt werden müsste“.

Tatsächlich kämen immer mehr innerdeutsche Flugverbindungen verspätet in Hamburg an. So sei ein Lufthansa-Flug aus Frankfurt in diesem Jahr schon 21-mal nach 23 Uhr in Hamburg eingetroffen. „Wir nehmen daher an, dass die angeblich auf Ausnahmen angelegte Verspätungsregelung von einigen Airlines zur Ausweitung des Flugplans missbraucht wird“, sagt Moser. Das Interesse einiger (Fluggäste und Airlines) dürfe aber nicht auf dem Rücken der rund 250.000 Lärmgeplagten im Flughafen-Umfeld ausgetragen werden.

BUND: Vorverlegung der Nachtruhe jederzeit möglich

Als äußerst problematisch sieht der BUND außerdem die jüngste Informationspolitik des Senats gegenüber den Abgeordneten des Umweltausschusses. Bei der Anhörung des Senats zur BUND-Volkspetition (für eine konsequente Nachtruhe ab 22 Uhr) habe etwa Martin Huber, Amtsleiter der Wirtschaftsbehörde, angegeben, dass eine nachträgliche Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafen nicht möglich sei. „Das ist nachweislich falsch“, so Braasch. Der BUND habe den 1999 erstellten Planfeststellungsbeschluss juristisch prüfen lassen. Eine Vorverlegung der Nachtruhe auf 22 Uhr wäre jederzeit möglich.

Von diesem Ergebnis habe man die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien, Dirk Kienscherf (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne), sowie die Vorsitzende des Umweltausschusses, Birgit Ströver (CDU) informiert. Reaktionen habe man noch nicht erhalten. „Wir treten für ein konsequentes Nachtflugverbot ab 22 Uhr am Hamburger Flughafen ein und fordern die Bürgerschaft auf, in diesem Sinne über unsere Fluglärm-Volkspetition zu entscheiden“, betont Braasch. Nach mehrfacher Verschiebung solle der zuständige Umweltausschuss nach der Sommerpause eine entsprechende Empfehlung an die Bürgerschaft geben.

Wirtschaftssenator Frank Horch widerspricht dem BUND: „Die Betriebsgenehmigung des Flughafens einschließlich der Regelungen zu den Betriebszeiten ist rechtmäßig. Eine Änderung, wie vom BUND gefordert, ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich." Die Voraussetzungen für einen behördlichen Widerruf der Betriebsgenehmigung im Hinblick auf die Änderung der Betriebszeiten lägen nicht vor.

Dass es in den vergangenen Monaten zu mehr verspäteten Flügen gekommen sei, liege im wesentlichen an besonderen Wetterereignissen, Streiks von Fluglotsen und der Abwicklung des Flugverkehrs im deutschen und europäischen Luftraum, die nicht im Einflussbereich des Flughafens oder der Stadt Hamburg lagen.