Hamburg. Zwar sind an den meisten deutschen Flughäfen nächtliche Starts und Landungen verboten, doch gibt es Ausnahmen. Und die sind oft teuer.

Wer im Berliner Norden wohnt, hat eine besondere Hassliebe zum Fliegen. Einerseits ist man schnell am Flughafen Tegel, andererseits glaubt man – je nach Wohnort –, sogar das Profil der Flugzeugreifen bei An- und Abflug der Maschinen genauer betrachten zu können. Und besonders in den späten Abendstunden nerven Flugzeuge, die zu spät kommen. Das ist auch an vielen anderen deutschen Großflughäfen so, die oft nah an der Innenstadt liegen – in Hamburg oder Düsseldorf etwa.

In Berlin kommt noch hinzu, dass es in Tegel eigentlich längst rund um die Uhr ruhig sein sollte. Doch der BER wurde 2012 nicht eröffnet, ist immer noch nicht fertig. In vielen Städten gibt es eine Debatte über nächtlichen Fluglärm. Anlässlich der Diskussion hat unsere Redaktion eine Umfrage unter den großen deutschen Flughäfen gestartet. Wie lange sind sie regulär geöffnet? Wie viele Nachtflüge gibt es? Und was kosten Starts und Landungen, am Tag und in der Nacht?

Frankfurt/Main und vor allem Düsseldorf sind bei der Nachtflugquote vorbildlich – also dem Anteil der Landungen nach den normalen Öffnungszeiten im Vergleich zu allen Flugbewegungen. Beide Flughäfen liegen jedoch näher an den aufkommensstarken Mittelmeer-Feriengebieten als etwa Berlin oder Hamburg. Zwar hätte auch Stuttgart diesen geografischen Vorteil, aber dort ist die Nachtflugquote hoch – vielleicht auch deshalb, weil den Fluggesellschaften dort keine Aufschläge auf die Gebühren drohen. Die sind in Hamburg am üppigsten.

So läuft das Nachtflugverbot in Berlin, Hamburg und Düsseldorf

• Berlin: In Tegel dürfen Flugzeuge von 6 bis 23 Uhr starten und landen. Kommt es zu Verspätungen, kann eine Ausnahmegenehmigung bis 23.59 Uhr beantragt werden. Schönefeld südöstlich von Berlin hat eine 24-Stunden-Betriebsgenehmigung. Für beide Flughäfen gibt es Nachtzuschläge auf das lärmbezogene Start- und Landeentgelt. Von 22 bis 22.59 Uhr liegen sie bei 100 Prozent. In den 30 Minuten danach werden 200 Prozent fällig, bis 23.59 Uhr sind es 300 Prozent. Wer von null bis sechs Uhr startet und landet, muss 500 Prozent Aufschlag zahlen. Ein Airbus A320, eine sehr häufig verwendete Linienmaschine, kostet bis 22 Uhr insgesamt 2563,48 Euro, das schließt Start- und Landeentgelt ein sowie weitere Gebühren wie Passagier-, Positions- und Abstellentgelte. Landet er um 23.30 Uhr, werden 3313,48 Euro fällig. In Tegel wurden im vergangenen Jahr 1792 Nachtflüge gemeldet.

Nachtflugquote: 0,65 Prozent

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    • Hamburg: Wer nach der regulären Betriebszeit in der letzten Stunde des Tages in Fuhlsbüttel startet oder landet, muss Nachtzuschläge auf Start- und Landeentgelte zahlen. Im Juni 2017 wurden sie abermals hochgesetzt. Bis 23.14 Uhr werden nun 350 Prozent fällig. Im Viertelstundentakt steigert sich das auf 400 und 450 Prozent. In den letzten 15 Minuten des Tages werden 550 Prozent Zuschlag erhoben, zwischen 0 und 0.59 Uhr – auch das ist in besonderen Fällen möglich – sind es 700 Prozent. Zusätzlich erhebt die Umweltbehörde 500 Euro Bearbeitungsgebühr für die Sondergenehmigung. Außerdem ist es möglich, Gewinn abzuschöpfen, wenn das Nachtflugverbot mehrfach gerissen wird. Die Abfertigung eines A320 kostet tagsüber 2999 Euro. Das reine Start- und Landeentgelt liegt bei 681 Euro tagsüber. 2017 wurden 1038 Nachtflüge gezählt. Bezogen auf die gesamten Flugbewegungen ergibt das eine

    Nachtflugquote: 0,65 Prozent

    • Düsseldorf: Der Flughafen liegt wie der in Hamburg innerhalb der Stadt. Düsenflugzeuge dürfen von 6 bis 22 Uhr starten, Landungen sind eine Stunde länger möglich. Kommt es zu Verspätungen, ist ein Aufsetzen bis 23.30 Uhr erlaubt. „Fluggesellschaften mit einem vom Verkehrsministerium anerkannten Wartungsschwerpunkt in Düsseldorf“ dürfen bis 24 Uhr und zwischen fünf und sechs Uhr landen. Außerhalb dieser Zeiten bedürfen Flugbewegungen der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf.

    Auch in Düsseldorf gibt es Nachtzuschläge, die bei bis zu 700 Prozent liegen. Landet ein Airbus A320 zwischen 22 und 22.59 Uhr, muss die Fluggesellschaft 160 Prozent der Standardgebühr tagsüber bezahlen: Statt 234 Euro werden 375 Euro fällig – Passagier-, Positions- und Abstellentgelte sind darin nicht enthalten. Setzt der Jet nach 23 Uhr auf, muss die Fluglinie rund 500 Euro bezahlen. 2017 gab es 402 Nachtflüge.

    Nachtflugquote: 0,18 Prozent

    • Frankfurt/Main: An Deutschlands Hauptdrehkreuz fangen die regulären Betriebszeiten um fünf Uhr an und damit früher als an anderen Airports. Bis 23 Uhr darf planmäßig geflogen werden. Bei Verspätungen sind Landungen bis Mitternacht möglich, Starts auch – wenn sie im Einzelfall durch die Luftaufsichtsstelle genehmigt werden. Die Gründe für die Verspätung müssen außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Für einen A320 werden tagsüber als Lärmkomponente 134,57 Euro veranschlagt. Von 22 bis 22.59 Uhr und von 5 bis 5.59 Uhr gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent. Von 23 bis 4.59 Uhr sind es 200 Prozent oder 269,14 Euro. In Frankfurt gab es im vorigen Jahr 1142 Nachtflüge.

    Nachtflugquote: 0,24 Prozent

    • München: Am Flughafen der bayerischen Landeshauptstadt greift eine Nachtflugregelung von 22 bis 6 Uhr – das hört sich strikt an, aber die Kernnacht geht nur von null bis fünf Uhr. In den Randstunden von 22 bis 24 Uhr und von fünf bis sechs Uhr dürfen Flugzeuge starten und landen, wenn sie relativ leise sind, einen Wartungsschwerpunkt in München unterhalten und in einer Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums stehen – das wirkt sich auch positiv auf die Nachtzuschläge bei Start- und Landeentgelt aus.

    Sie steigen von 22 bis 6 Uhr nur um 14 Prozent, während Maschinen, die nicht in der Bonusliste sind, rund 25 Prozent Aufschlag zahlen. Für den A320 liegt das Start- und Landeentgelt tagsüber bei 179,52 Euro, nachts bei 205,92 Euro. Insgesamt würden für ihn tagsüber 4123,01 Euro fällig, nachts sind es mit 4175,81 Euro nur geringfügig mehr. Die Zahl der zulässigen Flugbewegungen pro Nacht ist auf 28 im Linien- und Charterverkehr gedeckelt. Zwar ist die Zahl der Nachtflüge mit 26.280 so hoch wie an keinem anderen Airport, allerdings tauchen bereits Flüge ab 22 Uhr in der Statistik auf.

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      Nachtflugquote: 6,49 Prozent

      • Stuttgart: In der baden-württembergischen Landeshauptstadt liegt der Flughafen relativ weit von der Innenstadt entfernt. Maschinen dürfen regulär von 6 bis 23 Uhr starten, Landungen dürfen eine halbe Stunde länger im Flugplan vorgesehen sein. Verspäten sich diese Ankünfte, können die Jets noch bis 24 Uhr landen. Nachtzuschläge gibt es am Flughafen Stuttgart nicht. Das Start- und Landeentgelt eines A320 liegt bei jeweils 241 Euro, unabhängig von der Uhrzeit. Im vergangenen Jahr gab es 1478 Nachtflüge.

      Nachtflugquote: 1,14 Prozent

      • Bremen: Der Flughafen ist regulär von 6 bis 22.30 Uhr geöffnet. Allerdings dürfen täglich zwei Maschinen der sogenannten Home Carrier Lufthansa, Ryanair und Germania im Flugplan mit Landungen bis 23 Uhr auftauchen. Verspäten sich diese Maschinen, dürfen sie bis Mitternacht landen. Von 22.31 Uhr an werden 40 Prozent Zuschlag aufs Lande- und Startentgelt erhoben (nicht für Home Carrier) und bis Mitternacht 200 (Home Carrier 100) Prozent.

      Wer in den ersten fünf Stunden des Tages fliegt, muss 800 Prozent Aufschlag zahlen. Ein A320 zahlt tagsüber ein Landeentgelt von 296,40 Euro. Landet er um 23.30 Uhr, kommen 592,80 Euro hinzu. 2017 gab es 355 Nachtflüge.

      Nachtflugquote: 0,95 Prozent.

      • Köln/Bonn: Am Flughafen Köln/Bonn darf rund um die Uhr geflogen werden. Entsprechend gibt es keine Ausnahmeregelungen und keine typischen Nachtflüge – wohl aber einen Tag-Nacht-Unterschied bei den Gebühren. Die fixen Landeentgelte eines A320 erhöhen sich in der Nacht um 80 Prozent. Auf die Gesamtrechnung für den Airbus wirkt sich das mit einem Aufschlag von knapp 20 Prozent aus: Er kostet am Tag etwa 2800 Euro, nachts 3300 Euro.

      Der Flughafen zwischen Köln und Bonn ist nach Frankfurt/Main und Leipzig der drittgrößte Luftfrachtstandort in Deutschland.

      • Hannover: Der Flughafen in Langenhagen im Norden der niedersächsischen Landeshauptstadt hat eine 24-Stunden-Betriebsgenehmigung. Die Berechnung der Entgelte erfolgt nach zehn Lärmklassen, von 22 Uhr bis eine Minute vor Mitternacht sowie von 5 bis 5.59 Uhr werden zwischen 15,20 Euro und 7885,80 Euro fällig. Von 0 bis 4.59 Uhr sind es zwischen 20,20 Euro und 10.514,40 Euro. Eine Beispielrechnung für den Airbus A320 gab es aus Hannover nicht.