Hamburg. Verstöße gegen Datenschutzgrundverordnung? Müssen Homepages vom Netz? Warum Ärzte die Abmahnungen ernst nehmen müssen.
Der Brief kam von einer Anwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen. Durch die mangelhafte Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Arztes sei ein Patient geschädigt worden, hieß es da. Eine Strafe werde fällig – und natürlich eine Gebühr für den Aufwand, den der Rechtsanwalt hatte. Der Hamburger Allgemeinmediziner aus Altona wurde aufgefordert, binnen kurzer Zeit die Anwaltsgebühren zu zahlen. Sonst drohten Zwangsmaßnahmen, weitere juristische Schritte, möglicherweise ein Prozess.
Abmahnung nennt man so etwas oder auch Unterlassung, was da derzeit in Hamburger Arztpraxen flattert und für Aufregung sorgt. In Bremen spricht die Kassenärztliche Vereinigung bereits von einer regelrechten „Abmahnwelle“. Die Hamburger KV konnte das noch nicht bestätigen. Aber die Ärztekammer fürchtet jetzt, dass die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die auf einer EU-Verordnung basiert und unmittelbar gilt, zu Problemen für Praxen führen könne. Denn die Ärzte haben oft eigene Homepages, auf denen die Datenschutzerklärungen angepasst werden müssen. Außerdem hantieren sie mit sensiblen personenbezogenen Daten. Das kann schon eine Terminvergabe bei einem Gynäkologen sein.
"Abmahnwelle gefährdet ambulante Versorgung"
In einer Resolution der Ärztekammer heißt es: „Die Hamburger Ärzteschaft warnt vor der Gefährdung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser wegen einer überzogenen Interpretation der DSGVO zu Opfern von Abmahnwellen werden und in der Folge horrende Strafen zahlen müssen. Dies würde die ambulante Versorgung der Patienten empfindlich gefährden.“ Experten empfehlen sogar, dass man besser die Webseiten kurzzeitig vom Netz nimmt, bis alles dem neuen DSGVO-Standard entspricht.
Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte rät, bei einem Abmahnbrief in jedem Fall einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wie ein Sprecher dem Abendblatt sagte. Auch massenhaft verschickte Schreiben, die sich auf die DSGVO beziehen, solle man ernst nehmen. Strafen könne ein Anwalt nicht aussprechen, aber schon die Gebühren betragen mehrere Hundert Euro.
Abzocke mit Datenschutz?
Die Hamburger Ärzte argwöhnen, dass Anwälte die DSGVO „zur Generierung zusätzlichen Einkommens missbrauchen“. Sie fordern die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich per Gesetz diese Forderungen zu unterbinden – für alle kleinen Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen. Ob das denen noch hilft, die bereits eine Abmahnung erhalten haben?