Hamburg. AStA der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg kritisiert Kürzungen scharf. Ehrenamt werde behindert.
Sie leisten wichtige Arbeit an deutschen Hochschulen: Studierende, die sich in Hochschulgremien engagieren und die Rechte ihrer Kommilitonen vertreten und durchsetzen. Das Präsidium der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) hat bereits im November 2017 entschieden, die Sitzungsgelder für Mitglieder des Hochschulsenats und der Fakultätsräte drastisch zu kürzen – von 93 auf zehn Euro.
In Kraft treten soll die neue Regelung am 1. September 2018. Die Entscheidung stößt beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der HAW auf große Empörung. Mit ihrer Verfügung behindere das Präsidium aktiv die gesetzlich vorgeschriebene Teilhabe der Studierenden, heißt es von Seiten des AStA. Man wolle gegen die Entscheidung der Hochschule bei der Senatssitzung am 21. Juni vorgehen und eine Rücknahme des Vorstoßes beantragen.
Erweiterung der Hochschulgremien
Die Kürzung hänge mit der Erweiterung der Gremienstruktur aufgrund der Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes zusammen, teilte die HAW Hamburg dem Abendblatt auf Anfrage mit. 18 neue Departmentsräte sollen folgen. Das Präsidium sah es als erforderlich an, eine Gleichbehandlung aller Gremienvertreter zu ermöglichen und den hohen Entschädigungssatz von 93 Euro durch einen Wert zu ersetzen, an dem auch zusätzliche Vertreter teilhaben können. Zudem hätten nur Vertreter bestimmter Gremien den hohen Satz bekommen, Mitglieder anderer Gremien seien geringer oder gar nicht entschädigt worden.
Für viele Studierende stellt sich laut dem AStA nun die Frage, ob sie sich die Arbeit in den Gremien weiter leisten können – oder ob das Ehrenamt einem Nebenjob in der teuren Hansestadt weichen muss. „Die Erklärung des Präsidiums ist eine Klatsche ins Gesicht aller studentischen Vertreter. Die Aufwandsentschädigung soll es Studierenden ermöglichen, sich gewissenhaft an den Gestaltungsprozessen der Hochschule einzubringen“, sagt AStA-Vorstandsmitglied Emre Ögüt.
Neues Entgelt laut Hochschule gängige Praxis
Die HAW verweist darauf, dass es sich bei dem Sitzungsentgelt um eine Entschädigung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung handelt. Die HAW liege mit zehn Euro in einer Höhe, die der Praxis anderer Hochschulen entspricht – so liege das Entgelt bei der Uni Hamburg bei zehn Euro, bei der TU Hamburg bei 10,23 Euro und bei der Hafencity Universität bei null Euro. Eine Erhöhung schließe das HAW-Präsidium aber grundsätzlich nicht aus.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es zwischen der Hochschulspitze und dem AStA mehrfach Differenzen. Im Dezember 2016 hatte die Hochschule vom AStA angemietete Räume für eine umstrittene Anti-G20-Konferenz zunächst gekündigt – aus Angst vor Sach- und Personenschäden. Das Amtsgericht Hamburg St. Georg hob die Kündigung später auf.