Hamburg. Antisemitisch, antiislamisch oder behindertenfeindlich? Ab dem 1. Juli werden Straftaten differenzierter dokumentiert.
Der Senat nimmt die sogenannte Hasskriminalität stärker ins Visier: Wie die Justizbehörde mitteilte, wird politisch motivierte Kriminalität vom 1. Juli an deutlich genauer erfasst. Künftig sollen die Straftaten in der Statistik beispielsweise nach antisemitischen, antiislamischen und behindertenfeindlichen Vergehen differenziert werden. „Wir brauchen die Daten, damit wir besser abschätzen können, wie sich diese Art der Kriminalität entwickelt und wie wir ihr entgegenwirken können“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne).
Bereits im Jahr 2016 hatte Hamburg auf der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Vorstoß gemacht, um die Anzahl und Art von Hassverbrechen bundesweit besser zu dokumentieren. Im Anschluss wurden gemeinsame Kriterien erarbeitet. Zuletzt hatte etwa der plötzliche Übergriff eines jungen Mannes auf einen jüdischen Passanten in Berlin mit einem Gürtel für Empörung und eine erneute Debatte um Antisemitismus gesorgt.
Justizsenator Steffen betonte, wie wichtig ein genaueres Bild sei: „Bei Hasskriminalität wird nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zugefügt, sondern solche Taten vergiften auch das gesamtgesellschaftliche Klima.“ Der Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sagte der „Welt“, die genauere statistische Erhebung bedeute für die Staatsanwaltschaft in Hamburg im Alltag zunächst viel Mehrarbeit. „Auf der anderen Seite wollen wir natürlich nichts unversucht lassen, um das Phänomen besser einzuschätzen“, so Fröhlich. „Da lohnt jeder Fortschritt.“