Hamburg. Der Charakter des Viertels sei gefährdet. SPD und Grüne fordern daher dessen Aufnahme in ein städtisches Programm.

SPD und Grüne in Hamburg-Nord fordern in einem gemein­samen Antrag die Aufnahme der Jarre­stadt in Winterhude in das Städte­bauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, mit dem historische Stadtviertel unter Schutz gestellt werden können.

Außerdem plädieren sie dafür, eine „Soziale Erhaltungsverordnung“ für das Gebiet zu erlassen, die ansässige Mieter vor Spekulation mit ihren Wohnungen schützen soll. Beides zusammen solle „der Entwicklung des Quartiers dienen und Verdrängungs­prozesse verhindern“, heißt es aus der rot-grünen Koalition. Diskutiert und beschlossen werden soll der Antrag bei der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung am kommenden Donnerstag.

Die Jarrestadt sei neben dem Dulsberg städtebaulich und architektonisch die bedeutendste norddeutsche Wohnsiedlung im Stil des Neuen Bauens aus den 1920er-Jahren, betonen SPD und Grüne in ihrem gemeinsamen Antrag. „Sie wurde als Ergebnis eines Wettbewerbs von verschiedenen namhaften Architekten unter der Leitung des damaligen Oberbaudirektors Fritz Schumacher entwickelt.“

Nun aber sei der einheitliche städtebauliche Charakter der Jarrestadt gefährdet – etwa durch Modernisierungen und die „sich ändernden Ansprüche der Bewohnerschaft“. Dies betreffe neben der Bausubstanz insbesondere die „Qualität der Freiräume“ in dem Quartier.

Behutsame Modernisierung soll ermöglicht werden

„Eine Aufnahme in das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) trägt dazu bei, gezielt Finanzhilfen für die Erneuerung und Entwicklung der Jarrestadt zu aktivieren“, sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Michael Werner-Boelz dem Abendblatt. „Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder unterstützt die Eigentümer bei behutsamer Modernisierung und den Bezirk bei der Gestaltung der öffentlichen Freiräume.“

In Quartieren wie der Jarrestadt, die durch solche „Stadtteilentwicklungsmaßnahmen“ aufgewertet würden, solle „begleitend geprüft werden, ob über eine Soziale Erhaltungsverordnung eine nachhaltige Sicherung der Sanierungsziele unterstützt werden kann“, so Werner-Boelz. „Oberstes Ziel ist dabei, dass die Fördermaßnahmen nicht zu einer Verdrängung der ansässigen, dort verwurzelten Wohnbevölkerung führen.“

Ziel des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sei es, „historische Stadtkerne und Stadtquartiere – über ihre Einzeldenkmäler hinaus – mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten sowie gleichzeitig zukunftweisend weiterzuentwickeln“.

Die „Soziale Erhaltungsverordnung“ komme vor allem dort zum Einsatz, „wo Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe komplette Wohngebäude bedrohen“. In Kombination mit der Umwandlungsverordnung sei sie die „einzige gesetzliche Möglichkeit, spekulative Verkaufstätigkeiten einzuschränken“.

Bisher gibt es elf solcher Gebiete in Hamburg. Zuletzt waren das Generalsviertel in Eimsbüttel/Hoheluft sowie Stellingen-Süd und der Stadtteil Eimsbüttel aufgenommen worden.