Hamburg. Grüne: Viele Mieterinnen und Mieter stoßen „an die Grenze des Erträglichen.“ Regelung läuft Ende August aus.

In Hamburg sollen Wohnungsmieten weiter binnen drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen können. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer sogenannten Kappungsgrenzenverordnung wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bei der Bürgerschaftssitzung am kommenden Mittwoch einbringen. Bundesweit gilt grundsätzlich eine Kappungsgrenze von 20 Prozent. Im Gegensatz zur Mietpreisbremse, die Erhöhungen bei Neuvermietungen begrenzt, geht es bei der Kappungsgrenze um bestehende Verträge.

Angespannter Wohnungsmarkt

Hamburg hatte wegen des besonders angespannten Wohnungsmarkts schon 2013 von einer Möglichkeit des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht und die 20-Prozent-Grenze um fünf Punkte unterschritten. Die auf höchstens fünf Jahre beschränkte Regelung läuft Ende August aus. Mit der neuen Verordnung werde der gesetzliche Spielraum maximal ausgenutzt, sagte SPD-Stadtentwicklungsexpertin Martina Koeppen am Mittwoch. „Die Erneuerung der Grenze für Mieterhöhungen komplettiert ein umfangreiches Bündel von aktiven Maßnahmen der rot-grünen Koalition für den Mieterschutz, zu denen etwa auch die Sozialen Erhaltungsverordnungen für verschiedene Stadtteile zählen.“

Ihr Grünen-Kollege Olaf Duge verwies auf die „MietenMove“-Demo vom Wochenende, die gezeigt habe, „dass viele Mieterinnen und Mieter in Hamburg bei ihren Miethöhen an der Grenze des Erträglichen sind“. Es müssten daher alle Instrumente genutzt werden, um die Mietenentwicklung zu drosseln. Laut Senat wird an der Entscheidung auf Erlass der neuen Kappungsgrenzenverordnung bereits in der zuständigen Behörde gearbeitet.