Hamburg. Till Steffen (Grüne) unterstützt weitgehende Berliner Initiative – Dorothee Stapelfeldt (SPD) ist jedoch skeptisch.

Die Sicherung bezahlbarer Mieten ist für die Hamburger das wohl wichtigste Thema dieser Tage. Wie man dieses Ziel erreicht, darüber droht nun Streit im rot-grünen Senat. Auslöser ist eine Bundesratsinitiative des Berliner Senats, der von SPD, Linke und Grünen gebildet wird. Dessen Entwurf für ein „Gesetz zur Modernisierung des sozialen Mietrechts“ sieht deutlich stärkere Regulierungen des Wohnungsmarktes vor als ähnliche Pläne der Bundesregierung.

So sollen Mieter nicht mehr so leicht durch teure Modernisierung belastet werden können. Um das zu erreichen, soll die Modernisierungsumlage von elf auf sechs Prozent gesenkt und nur noch Modernisierungen zur Barrierefreiheit und Energieeinsparung umgelegt werden können. Die Befristung der Mietpreisbremse und Ausnahmeregelungen sollen wegfallen. Zudem steigt die Frist für maximale Mieterhöhungen (Kappungsgrenze) von drei auf fünf Jahre. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im Mietenspiegel soll sich auf die vergangenen zehn, nicht mehr vier Jahre beziehen – was geringere Vergleichsmieten ergeben dürfte.

„Richtiger Vorschlag zur richtigen Zeit“

Zwar sieht auch der Koalitionsvertrag von Union und SPD für die Bundesregierung eine Verbesserung des Mieterschutzes vor – allerdings in milderer Form. So soll etwa die Modernisierungsumlage nur von elf auf acht Prozent sinken, und beim Mietenspiegel soll die „Verlängerung des Betrachtungszeitraums“ lediglich „geprüft“ werden. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) hat sich nun offen für die Unterstützung der schärferen Berliner Bundesratsinitiative ausgesprochen. „Berlin hat einen richtigen Vorschlag zur richtigen Zeit vorgelegt“, sagte Steffen dem Abendblatt. „Es ist wichtig, dass wir zum einen die Mieter vor massiven Mieterhöhungen schützen, die schon lange in ihren Wohnungen leben. Dafür ist es nötig, dass Vermieter Modernisierungsumlagen nicht mehr dazu nutzen können, Mieter aus ihren angestammten Wohnungen zu verdrängen.“

Vermieter würden belastet

Zum anderen müssten auch Mietsteigerungen bei Neuvermietungen schärfer begrenzt werden. „Ich plädiere dafür, dass wir als Senat diese gute Berliner Initiative unterstützen, denn die Lage in den beiden Städten ist ähnlich“, so Steffen. „Und es hat sich gezeigt, dass wichtige Regulierungen keinesfalls zu einer abnehmenden Bautätigkeit führen – und dass in vielen Fällen klarere Regeln zum Schutz der Mieter nötig sind.“

Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) dagegen will den Berliner Antrag zunächst im Bundesrat nicht unterstützen. „Das Bundesjustizministerium wird im Sommer einen Antrag einbringen, in dem die aus der Koalitionsvereinbarung gesetzten Ziele zum Mietrecht umgesetzt werden“, so Stapelfeldt. „Diesen Antrag möchten wir im Bundesrat abwarten.“

Die Skepsis gegenüber den Berliner Vorschlägen dürfte mit dem Hamburger „Bündnis für das Wohnen“ zusammenhängen. Dafür, dass dieses funktioniert und genug Wohnungen gebaut werden, ist eine gute Kooperation mit Vermietern notwendig. Die aber würden durch die Vorschläge stark belastet. „Das Gesetz führt zu Belastungen der Vermieter, da die zulässige Miete zu Mietbeginn, die Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Modernisierungsmaßnahmen eingeschränkt werden“, heißt es in dem Berliner Entwurf. „Im gleichen Umfang werden die Mieter durch die weitergehenden Einschränkungen entlastet.“