Hamburg. Türkischer Staatspräsident verlangt vollständiges Verbot des Schmähgedichts. Oberlandesgericht Hamburg verkündet Urteil am Dienstag.
Im Berufungsverfahren über das Schmähgedicht von TV-Moderator Jan Böhmermann will das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg morgen (Dienstag) das Urteil verkünden. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte auf Unterlassung geklagt. Böhmermann hatte das Gedicht am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Bereits am 27. Februar hatte das Oberlandesgericht über die Berufung mündlich verhandelt.
Das Landgericht Hamburg hatte der Klage Erdogans mit Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und entschieden, dass Böhmermann weite Teile des Gedichts nicht wiederholen darf. Sowohl Böhmermanns als auch Erdogans Anwalt legten daraufhin Berufung ein. Während Böhmermann ein Verbot einzelner Passagen nicht hinnehmen will, dringt Erdogan auf ein vollständiges Verbot des Gedichts.