Hamburg. Weil der Comedian gegen das Teilverbot seines Schmähgedichts Berufung eingelegt hatte, kommt es zu einem weiteren Prozess.
Die Berufungsverhandlung über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann soll am 27. Februar vor dem 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts stattfinden. Das teilte die Senatspressestelle am Mittwoch in Hamburg mit.
Gegenstand des Rechtsstreits ist das in der Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 von Böhmermann verlesene Gedicht "Schmähkritik". Das Landgericht Hamburg hatte der Klage Erdogans mit Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und Böhmermann bestimmte Äußerungen in Form einzelner Passagen des Gedichts untersagt.
Böhmermann hatte Berufung eingelegt
In der Berufungsinstanz müsse über die Unterlassungsklage des türkischen Staatspräsidenten neu entschieden werden, hieß es. Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Februar 2017 hatte Böhmermann als Beklagter Berufung eingelegt, um eine Aufhebung des teilweisen Verbots zu erreichen.
Der Umfang dieses Verbots entspricht der vorläufigen Regelung, die das Landgericht Hamburg bereits in einer einstweiligen Verfügung vom 17. Mai 2016 erlassen hatte. Dem Berufungsverfahren hat sich Erdogan als Kläger mit dem Ziel angeschlossen, Böhmermann sämtliche in dem Gedicht enthaltenen Äußerungen in Bezug auf seine Person untersagen zu lassen.