Hamburg. Naturschützer entdecken die Larven einer seltenen Art und bezeichnen die ausgewählten Ausgleichsflächen als Bauschuttlandschaft.
Eigentlich hatten Senat und Wirtschaft gehofft, schon bald mit der Elbvertiefung beginnen zu können. Doch die lange Geschichte dieser im Fachdeutsch genannten Fahrrinnenanpassung muss nun womöglich um das nächste Kapitel ergänzt werden – und eine der Darstellerin darin ist eine seltene Libellenart.
Nach dem afro-sibirischen Knutt, der Löffelente sowie dem Schierlings-Wasserfenchel haben die Umweltschützer eine weitere seltene Tierart ausgemacht, deren Bedrohung durch die geplante Elbvertiefung ihrer Ansicht nach nicht ausreichend untersucht worden ist: Es geht um die geschützte Libellenart Asiatische Keiljungfer. Deren Larven wurden in einem Entleerungsgraben gefunden, der zum neu ausgewiesenen Ausgleichsgebiet für den Schierlings-Wasserfenchel gehört. Laut den Planern der Elbvertiefung handelt es sich lediglich um eine „Verdriftung“. Demnach sei die Larve dort nur zufällig hineingespült worden. Doch genau das bezweifeln die Umweltschutzverbände.
„Es ist gut möglich, dass der Entleerungsgraben ein Larvenhabitat der Asiatischen Keiljungfer darstellen könnte“, heißt es in ihrem Widerspruch gegen die neuen Elbvertiefungspläne. Somit wäre der Graben einer ihrer Lebensräume. Deshalb müsse die Asiatische Keiljungfer im Zusammenhang mit der Elbvertiefung einer „artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse“ unterzogen werden. Diese Analyse gibt es jedoch bisher nicht. Dies und noch vieles mehr ist in einer 24-seitigen Stellungnahme der Umweltverbände BUND, Nabu und WWF zu lesen, in der sie die Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses rundweg ablehnen. Die Folge: Eine erneute Klage gegen die Elbvertiefung rückt näher.
Neue juristische Auseinandersetzung
Die überarbeiteten Pläne zur Elbvertiefung sollen nach dem Willen der Projektgegner nun erneut der EU-Kommission vorgelegt werden, wie aus der Stellungnahme der Umweltverbände zu den Planergänzungen hervorgeht, die nun in der Planfeststellungsbehörde der Stadt Hamburg liegt. Demnach machen die Verbände einen Anspruch auf Beteiligung der EU an den Planänderungen geltend. Alles andere wäre „formell fehlerhaft“ und eine „Verletzung ihres Beteiligungsrechts“ heißt es in dem anwaltlichen Schreiben, mit dem die Umweltschützer wieder gegen die Elbvertiefung vorgehen wollen.
Die neue juristische Auseinandersetzung über das Baggerprojekt ist Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2017. Das Gericht hatte als Reaktion auf Klagen der Umweltverbände die Elbvertiefung grundsätzlich als genehmigungsfähig angesehen, gleichwohl die Baggerarbeiten gestoppt, weil mehrere Punkte des Planfeststellungsbeschlusses fehlerhaft waren. Diese mussten überarbeitet werden. Die Nacharbeiten sind nun fertig, und die Öffentlichkeit wird an den Ergänzungen erneut beteiligt.
Neue Schutzflächen kleiner
Doch die Umweltverbände haben nicht nur Vorbehalte gegen den Graben, in dem sie die Libellenlarven gefunden haben, sondern gegen die neuen Ausgleichsflächen insgesamt, zu denen der Graben gehört. Dabei geht es wie berichtet um ein Gebiet in der Billwerder Bucht wo der Schierlings-Wasserfenchel sich ansiedeln soll, sofern bisherige Lebensräume der bedrohten Pflanze wegen der Elbvertiefung wegfallen. Nach der Ablehnung erster Schutzflächen durch das Bundesverwaltungsgericht hatten die Behörden zwei alte Wasserbecken in der Billwerder Bucht als Ausgleich angemeldet. „Wir bezweifeln, dass die modellierte Bauschuttlandschaft mit Sandüberdeckungen tatsächlich als Wuchsstandort geeignet ist“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Zudem seien die neuen Schutzflächen kleiner, sodass die gesamte Ausgleichskonzeption nur noch 356 anstatt ursprünglich 386 Hektar umfasse. „Wir waren verwundert, als die Behörden diese Maßnahme in ihre Planung aufgenommen hatten.“
Schließlich fordern die Verbände eine völlig neue Untersuchung zu den Veränderungen der Strömung und des Tidehubs, wenn die Elbe tiefer ausgebaggert wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das bisherige Rechenmodell zwar akzeptiert, obwohl dieses noch aus dem Jahr 2010 stammt. „Das Gericht hat aber auch gesagt, dass bei neuen Verfahren aktuelle Gutachten beizubringen sind. Und wir haben hier ein völlig neues Verfahren“, sagt Braasch. Deshalb würden die Verbände seit mehr als einem Jahr fordern, dass die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) eine neue Prognose in einem 3-D-Modell erstellt, die Aufschluss über die Strömungsveränderungen des Flusses im Falle einer Vertiefung geben.
Verzögerung um weiteres Jahr
Sollte sich die Stadt Hamburg darauf einlassen, würde sich das Projekt Elbvertiefung um wohl ein weiteres Jahr verzögern. Deshalb ist davon auszugehen, dass sie keine neue Berechnung anstellen wird. Noch will Braasch nicht damit herausrücken, ob die Verbände erneut gegen die Elbvertiefung klagen. „Erst muss der neue Planfeststellungsbeschluss vorliegen, dann werden BUND, Nabu und WWF entscheiden, ob sie erneut Rechtsmittel einlegen.“ Die finanziellen und personellen Ressourcen für eine neue Klage sind vorhanden. „Wir wären in der Lage, ein neues Klageverfahren durchzuführen“, sagt Braasch. Dann könnte sich die Elbvertiefung nicht nur um ein Jahr, sondern um mehrere Jahre verzögern.
„Wir werden jetzt die Einwendungen sorgfältig prüfen. Wir haben immer gesagt, dass es keinen Zeitplan für den Planfeststellungsbeschluss gibt“, sagt eine Sprecherin der für die Fahrrinnenanpassung zuständigen Wirtschaftsbehörde. Und sie ergänzt: „Wirtschaftssenator Frank Horch hat aber gesagt, er sei zuversichtlich, noch in diesem Jahr das Baurecht zu bekommen. Das gilt weiter.“ Die FDP-Bürgerschaftsfraktion ist derweil wegen des fehlenden Zeitplans beunruhigt. „Entweder treffen die Einwendungen den Senat erneut unvorbereitet, oder aber sie sind schwerwiegender als befürchtet“, so FDP-Fraktionschef Michael Kruse.