Hamburg. In den Bezirksämtern Mitte und Bergedorf können die Pläne einen Monat lang eingesehen werden. Weiterer Monat bleibt für Einwendungen.
Seit Montag liegen die neuen Planunterlagen für die Elbvertiefung in den Hamburger Bezirksämtern Mitte und Bergedorf für einen Monat öffentlich aus. Anschließend haben Betroffene und Beteiligte des Verfahrens einen weiteren Monat Zeit, um Einwendungen gegen die Pläne zu erheben, teilte die Planfeststellungsbehörde mit. Damit wird sich Anfang Mai abzeichnen, ob es eine weitere Klagerunde gegen die umstrittene Elbvertiefung geben wird.
Nach den bisherigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und der geplanten Umsetzung von Nachbesserungen nach den Maßgaben des Gerichts gelten weitere Klagen als wenig aussichtsreich. Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) rechnet damit, dass in diesem Jahr das Baurecht für die Elbvertiefung erteilt wird.
Die Ergänzung des Planfeststellungsverfahrens war notwendig geworden, nachdem das Leipziger Gericht am 9. Februar vergangenen Jahres die von der Stadt für den geschützten Schierlings-Wasserfenchel geplante Ausgleichsmaßnahme „Kreetsand“ nicht anerkannt hatte. Stattdessen sollen für die benötigten rund 1,5 Hektar Fläche nun zwei ehemalige Absetzbecken von Hamburg Wasser auf der Billwerder Insel genutzt werden. Diese sollen so umgebaut werden, dass die Flächen unter den Einfluss von Ebbe und Flut kommen und der Schierlings-Wasserfenchel somit dort wachsen kann.
Eine erste Reaktion kam bereits vom Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF. Das Bündnis kritisiert, dass wesentliche Planungsgrundlagen auf veralteten Daten basieren. Dabei geht es insbesondere um den zukünftigen Lebensraum für die weltweit nur noch in Hamburg vorkommende Art Schierlings-Wasserfenchel in den Absetzbecken der Billwerder Bucht. „ Insbesondere wenn es um besonders geschützte Arten und Lebensräume wie hier an der Tideelbe geht, müssen die Unterlagen und Methoden den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen“, so die Umweltverbände BUND, NABU und WWF Das sie hier nachweislich nicht der Fall.