Hamburg. Bürgerschaftsantrag: Hamburger Senat soll die realen Kosten staatlicher Schulen zur Grundlage der Finanzhilfe machen.

Die Diskussion über die Zukunft der bis zu acht katholischen Schulen, die wegen der Finanzkrise des Erzbistums geschlossen werden sollen, hat die staatliche Finanzierung der Privatschulen in den Blickpunkt gerückt. Die CDU-Opposition will mit einem Antrag, der in der morgigen Sitzung der Bürgerschaft debattiert werden soll, mehr Transparenz und Klarheit in die Ermittlung der Höhe der Zuwendungen aus dem Landeshaushalt bringen.

„Die Berechnungsgrundlage der staatlichen Förderung ist längst nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den realen Schülerjahreskosten“, sagt Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion. Der Grundsatz der staatlichen Förderung ist weithin unumstritten: Hamburg zahlt den Schulen in freier Trägerschaft 85 Prozent der Schülerjahreskosten an staatlichen Schulen. Darunter werden die Gesamtkosten pro Schüler und Jahr bezogen auf die Schulform, die Schulstufe und die Organisationsform verstanden. „Was nicht nachvollziehbar ist, ist der Umstand, dass nicht die realen Schülerjahreskosten als Basis genommen werden, sondern eine komplizierte Formel verwendet wird, die alles andere als transparent ist“, heißt es in dem Antrag.

Zentraler Kritikpunkt

Ein Beispiel: In die Schülerjahreskosten fließen auch die Mietkosten ein, die für die Schulen rechnerisch fällig sind. Grundlage für die Berechnung mit Blick auf die Privatschulen ist eine sogenannte kalkulatorische Miete, die die Investitionen in Schulgebäude ab­decken soll. An den staatlichen Schulen beträgt die Miete je nach Gebäudeklasse zwischen 7 Euro und 19 Euro pro Qua­dratmeter. Für die Schulen in privater Trägerschaft berechnet die Schulbehörde jedoch eine einheitliche kalkulatorische – fiktive – Miete in Höhe von 7 Euro pro Quadratmeter – und das unverändert seit 15 Jahren.

Für die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Hamburg (AGFS) ist diese Ermittlung der Gebäudekosten der zentrale Kritikpunkt. In einem Positionspapier kommt die AGFS zu dem Ergebnis, dass die staatliche Finanzhilfe nur bei rund 75 Prozent statt 85 Prozent der Schülerjahreskosten liegt, wenn man die realen Mietkosten staatlicher Schulen zugrunde legt. Werden noch die Pensionsrückstellungen einbezogen, so die AGFS, läge die Förderung privater Schulen durch die Stadt bei nur 65 statt 85 Prozent.

Gerechte Finanzierung gefordert

Doch auch in der Schulbehörde wird noch einmal gerechnet. „Die zuständige Behörde führt zurzeit eine Neuberechnung der Schülerjahreskosten durch. Dies erfordert die Qualitätssicherung einer Vielzahl von Eingangsgrößen und den Vergleich von Szenarien der Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schulen in freier Trägerschaft. Die Neuberechnung ist noch nicht abgeschlossen“, hatte der Senat in seiner Antwort auf eine Stöver-Anfrage Anfang März mitgeteilt.

Ob das am Ende zu höheren Zuweisungen an die Privatschulen führen wird, ist jedoch offen. Die Schulbehörde verweist stets darauf, dass Hamburg bei der Finanzhilfe für Privatschulen schon jetzt bundesweit an der Spitze liege. „Die freien Schulen müssen seit Jahren mit völlig unzureichenden Zuwendungen der Stadt wirtschaften. Deshalb fordern wir eine gerechte Finanzierung der freien Schulen“, sagt dagegen die CDU-Schulpolitikerin Stöver.