Hamburg. Die Organisation Transparency International hatte sich auf das Hamburger Transparenzgesetz berufen. Uni kann in Berufung gehen.

Die Universität Hamburg muss die Namen von Unternehmen veröffentlichen, die Geld für die Forschung gespendet haben. Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht. "Das Gericht gab der Klage einer Privatperson statt und hat die Universität dazu verurteilt, die Namen derjenigen juristischen Personen zu nennen, die Zuwendungen ab 1000 Euro an die Universität leisten", sagte Andreas Lambiris, Sprecher der Hamburger Verwaltungsgerichte.

Dahinter stand die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland. Sie hatte sich auf das Hamburgische Transparenzgesetz berufen. Arne Semsrott, Mitglied der Arbeitsgruppe Wissenschaft, sagt: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg stellt klar, dass auch Hochschulen gegenüber der Öffentlichkeit Auskünfte geben müssen. Transparenz über Spenden und Sponsoring ist wichtig, um Einflussnahmen auf Hochschulen entgegenzuwirken.“

Die Uni Hamburg habe in vielen Fällen keine Daten zu Spenden und Sponsoring veröffentlicht und sich auf Vertraulichkeitsvereinbarungen berufen. Laut Gericht seien diese aber nicht wirksam, da Hochschulen schon laut Gesetz Auskunft geben müssten. Die Uni kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Hamburger Universität und die Wissenschaftsbehörde konnten zu dem Urteil am Dienstag noch keine Stellungnahme abgeben.