Hamburg. Cansu Özdemir hatte bei Twitter ein Fotos von einer Fahne der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK geteilt. Ihre Reaktion.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt erneut gegen die Linken-Fraktionsvorsitzende Cansu Özdemir wegen eines bei Twitter geteilten Fotos von einer Fahne der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. „Bei dem auf Twitter geteilten Beitrag handelt es sich um eine Meinungsäußerung und politische Forderung“, wies Özdemir am Donnerstag die Anschuldigungen zurück. Unabhängig vom Ermittlungsverfahren stelle sich die Frage, warum die deutschen Behörden nach wie vor mit solchem Eifer das Geschäft des türkischen Staats betrieben.
„Es muss endlich Schluss sein mit der Verfolgung von Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen als das Symbol einer Vereinigung zu zeigen, die eine der wichtigsten integrativen politischen Kräfte im Mittleren Osten ist, die begleitet von weltweiter Solidarität gegen die Milizen des IS und für Frauenrechte und Demokratie kämpft“, erklärten Özdemir und ihre Co-Fraktionschefin Sabine Boeddinghaus.
Ermittlungsverfahren sei überzogen
Mit Blick auf das laufende Verfahren erklärten sie, dass es bereits 2015 ein ähnliches Verfahren gegen Özdemir gegeben habe. Damals seien die Ermittlungen nach kurzer Zeit eingestellt worden.
Jedoch sei Özdemir gesagt worden, dass dies in einem erneuten Fall nicht geschehen werde. „Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Fotos auf Twitter ist heute genauso überzogen, wie es das Verfahren im Jahr 2015 schon war“, erklärten Özdemir und Boeddinghaus. Die PKK ist in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft.