Hamburg. Angeklagter hatte ein Bild des Paris-Attentäters auf seinem Handy. Er bezeichnet den Terroristen als „Irren“.

Im Hamburger Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder des Islamischen Staates hat die Bundesanwaltschaft am Freitag ihre Forderung nach mehrjährigen Haftstrafen bekräftigt. Das Geständnis des mit 27 Jahren ältesten Angeklagten in dessen letztem Wort habe nur das Ergebnis der Beweiserhebung bestätigt.

Er sei am 10. November 2015 in Syrien aufgebrochen und über die Balkanroute nach Deutschland gereist, um sich für einen Anschlag bereitzuhalten, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Der Angeklagte habe zugegeben, es sei dabei auch darum gegangen, Menschen zu töten. Die Bundesanwaltschaft bleibe bei der Forderung nach acht Jahren Haft.

Ein 19 Jahre alter Mitangeklagter soll nach dem Willen des Oberstaatsanwalts zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt werden. Für den dritten Angeklagten (20) lautet die Forderung vier Jahre und drei Monate Jugendstrafe. Allen drei Syrern wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Ursprünglich hatte der Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht am Freitag nach achtmonatiger Verhandlung sein Urteil verkünden wollen. Das überraschende Geständnis des 27-Jährigen warf jedoch neue Fragen auf.

Dabei wurde am Freitag deutlich, dass der Angeklagte ein Bild eines Paris-Attentäters auf seinem Handy hatte. Er habe es über Facebook aus öffentlich zugänglichen Nachrichten heruntergeladen, sagte der Syrer. Er habe das Foto vergrößern wollen, um zu sehen, ob er den Mann namens Al-Mohammad kenne. Warum ihn das interessiert habe? hakte der Oberstaatsanwalt nach. „Weil er ein Irrer war und ein Mitglied des Islamischen Staates“, lautete die Antwort.

Neben der Leiche war ein Pass gefunden worden

Neben der Leiche eines der Selbstmordattentäter vom 13. November 2015 am Stade de France in Paris war ein Pass mit dem Namen Ahmad al-Mohammad gefunden worden. Ein Mann dieses Namens war wenige Wochen zuvor bei der Einreise in Griechenland registriert worden. Die drei Syrer im Hamburger Prozess sollen mit Hilfe desselben Schleusers wie mehrere der Paris-Attentäter vom türkischen Izmir nach Griechenland gebracht worden sein. Bei der Anschlagserie von Paris starben 130 Menschen.

Die drei Angeklagten waren im September 2016 in Flüchtlingsunterkünften von Großhansdorf, Ahrensburg und Reinfeld (alle Kreis Stormarn) festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Die Verteidiger hatten in ihren ersten Plädoyers Freispruch beantragt. Sie äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verfassungsschutzinformationen, die ihre Mandanten belasten.

Ein hoher Beamter, der im Bundesamt für Verfassungsschutz für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zuständig ist, wies in seiner Zeugenaussage am Freitag diese Vermutung zurück: Es gebe keine Hinweise, dass die belastetenden Informationen rechtswidrig oder völkerrechtswidrig gewonnen worden seien. Nach Angaben der Verteidigung geht es um die Übermittlung der Fotos für die gefälschten Pässe der Syrer. Die Bilder für alle drei Angeklagten sollen von derselben Quelle beim Islamischen Staat in Syrien stammen.

Die Verteidiger sollen nun am kommenden Dienstag erneut plädieren. Das Urteil soll am 12. März verkündet werden.