Hamburg. Bezirk befürchtet teure Mieten und Verdrängung durch Neubaugebiete. „Rasanter Anstieg“ der Immobilienpreise.
In Ottensen kam sie, als sich das frühere Arbeiterquartier längst zu einem teuren Szenestadtteil entwickelt hatte: Nun streben Politik und Verwaltung in Altona eine soziale Erhaltungsverordnung für den angrenzenden Stadtteil Altona-Nord an, um rechtzeitig auf eine mögliche Verteuerung bei Wohnungsmieten reagieren zu können. Auch vor dem Hintergrund, dass mit den Neubaugebieten „Neue Mitte Altona“ und den benachbarten „Holsten Quartieren“ auf ehemaligen Gewerbeflächen das Preisniveau zusätzlich nach oben getrieben werden könnte.
In einer ersten Voruntersuchung – die rechtliche Voraussetzung für den Erlass ist – kommt das Bezirksamt jedenfalls zu dem Schluss, dass eine solche Verordnung für Altona-Nord tatsächlich erforderlich ist: In den vergangenen Jahren sei bereits jetzt schon ein „rasanter Anstieg“ der Immobilienpreise und Kaltmieten zu beobachten gewesen, heißt es dort. So liege die durchschnittliche Nettokaltmiete bei Neuvermietung in Altona-Nord bereits zwischen 13,50 und 15 Euro pro Quadratmeter und damit deutlich über dem Hamburger Durchschnitt von 12,68 Euro.
380 Sozialwohnungen fallen aus der Bindung
Hinzu komme, dass in naher Zukunft rund 380 Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Auch hier seien Mietpreissteigerungen zu befürchten, heißt es in der Untersuchung, die zu dem Schluss kommt, dass in absehbarer Zeit gerade für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen immer weniger bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen werde. Selbst für Menschen mit mittlerem Einkommen könnte Altona-Nord zu einem zu teueren Pflaster werden, befürchten die Gutachter des Bezirksamtes.
Einen weiteren Grund dafür sehen sie auch in der Gebäudestruktur mit vielen alten Häusern aus der Gründerzeit und Backsteinbauten aus den 20er-Jahren. Hier gebe es ein „großes Aufwertungspotenzial, weil noch viel Spielraum für aufwendige Modernisierungen gegeben ist.“ Mit anderen Worten: Gerade bei begehrten Gründerzeithäusern kann es zu Luxusmodernisierungen kommen.
Stadt bekommt ein Vorkaufsrecht
Mit einer solchen Verordnung werden in einem Gebiet indes bauliche Veränderungen streng geregelt. Zusammenlegung von kleinen Wohnungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist dann beispielsweise nur mit behördlicher Genehmigung möglich. Zudem bekommt die Stadt ein Vorkaufsrecht.
Bisher gibt es im Bezirk Altona soziale Erhaltungsverordnungen in Bahrenfeld-Süd und Ottensen seit 2016. In der Sternschanze und im Osterkirchenviertel seit 2013 und in Altona-Altstadt seit 2014.