Hamburg/Kiel. Dem Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags sollen erste Details des Kaufvertrags erläutert werden.
Der Verkauf der HSH Nordbank ist offenbar auf einem guten Weg. Heute sollen dem Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags erste Details des Kaufvertrags erläutert werden. Die Bank, die den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gehört, muss bis kommenden Mittwoch veräußert werden. Das hatte die EU-Kommission im Jahr 2016 angeordnet.
Offizielle Äußerungen zum Stand der Verhandlungen mit einem Konsortium aus den US-Finanzinvestoren Cerberus und J.C. Flowers gibt es nicht. Hinter den Kulissen ist zu hören, dass es vorangehe, dass es aber bis zuletzt auch die Möglichkeit des Scheiterns gebe. Wie sehen die nächsten Schritte aus, falls es bis zum 28. Februar zu einem Vertragsabschluss kommen sollte? Dann hätten zunächst die beiden Länderparlamente und die EU das Wort. Die Abgeordneten müssen den Vertrag prüfen und ihn am Ende genehmigen oder ablehnen. Denn der Vertragsabschluss zum 28. Februar steht unter einem sogenannten Genehmigungsvorbehalt.
In Hamburg läuft es gemächlicher
Vor der Abstimmung in den Parlamenten werden der Vertrag und mögliche Alternativen in den Fachausschüssen unter die Lupe genommen. In Hamburg geschieht das im Ausschuss Öffentliche Unternehmen, in Schleswig-Holstein im Finanzausschuss. Der hatte sich zuletzt im Wochenabstand mit dem Stand der Verhandlungen befasst. Heute sollen erste Details des rund 200 Seiten starken Vertragswerks besprochen werden. Am Donnerstag kommender Woche trifft sich der Ausschuss erneut. „Dann wird es darum gehen, den Vertrag und die Frage der Wirtschaftlichkeit eines Kaufs im Vergleich zu einer Abwicklung zu prüfen“, sagt Thomas Rother (SPD), der Vorsitzende des Ausschusses.
In Hamburg ist der Gang der Geschäfte deutlich gemächlicher. Der Ausschuss Öffentliche Unternehmen tagte zuletzt am 6. Februar, die nächste Sitzung folgt wegen der Winterferien in Hamburg erst am 27. März. Dort wird es dann ebenfalls um die Frage gehen, ob der Verkauf der Bank für die Länder tatsächlich weniger schädlich ist als die Abwicklung. Die Bürgerschaft könnte dann im April über den Vertrag abstimmen.
Auch die EU wird den Vertrag prüfen
Die EU wird den Vertrag ebenfalls prüfen. Dort geht es um die Frage, ob das Unternehmen, das sich einen neuen Namen suchen muss, dauerhaft lebensfähig ist. Die BaFin, die deutsche Bundesanstalt für Finanzaufsicht, und die Europäische Zentralbank werden die Käufer durchleuchten. Sollten die Ergebnisse dieser Prüfungen negativ sein oder sollten die Parlamente dem Vertrag nicht zustimmen, müsste die Bank abgewickelt werden.
Die Eigentümer, also auch die beiden Länder, hätten damit dann nichts mehr zu tun. Die Bank fällt wegen ihrer Größe unter den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus („Single Resolution Mechanism“, SRM) der EU. Den SRM gibt es seit Anfang 2015. Er wurde als Folge der Finanzkrise geschaffen und soll gewährleisten, dass europäische Großbanken in einheitlicher und sicherer Weise abgewickelt werden. Dafür zuständig ist eine 255 Mitarbeiter starke EU-Behörde namens „Single Resolution Board“ (SRB).