Hamburg. Die Klage gegen die vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen Verlängerung der Startbahn des Airbus-Werks wurde abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die vor mehr als zehn Jahren fertiggestellte Startbahnverlängerung bei Airbus abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Klage sei unzulässig, denn die Kläger hätten das Grundstück nur erworben, um "ein ansonsten nicht vorhandenes Klagerecht gegen das Vorhaben zu erwirken". Das aber sei rechtsmissbräulich.
Das Grundstück, um das es geht, ist etwa 100 Quadratmeter groß. Etwa 30 Menschen, darunter die zehn Kläger, hatten es im Jahr 2000 erworben – nach Auffassung des Gerichts mit dem einzigen Ziel, eine Erweiterung des Airbus-Werks zu verhindern.
Im Jahr 2004 erging der Planfeststellungsbeschluss der Stadt, der die Enteignung ermöglichte, die Start- und Landebahnverlängerung wurde im Juli 2007 abgeschlossen. Rechtsstreits um das Vorgehen der Stadt gibt es seitdem immer wieder – und immer wieder scheiterten die Kläger. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann Berufung beantragt werden.
Verlängerung für ein Flugzeug, das nie kam
Ursprünglich hatte Airbus die Erweiterung beantragt, damit auch eine seinerzeit geplante Frachtversion des Airbus A380 auf Finkenwerder starten und landen kann. Doch der Plan für den Luftfrachter wurde verworfen, noch bevor der Bau der Startbahn abgeschlossen war.
Auch die Passagiervariante des Großraum-Jets blieb hinter den Erwartungen zurück: Nur eine Großbestellung der Airline Emirates sicherte die Zukunft des A380 – vorerst.