Hamburg. Es geht um die Rechtmäßigkeit einer Enteignung. Zeitliche Dimension verleiht Verhandlung den Charakter einer Justizposse.
Der Gegenstand des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 15k/6234/17, das am kommenden Montag vor dem Hamburger Verwaltungsgericht beginnt, ist höchst gewichtig: Es geht um die Rechtmäßigkeit einer Enteignung durch die Stadt Hamburg. Doch die zeitliche Dimension verleiht der Verhandlung den Charakter einer Justizposse: Die Enteignung, um die gestritten wird, bezieht sich auf ein 100 Quadratmeter großes Grundstück, das Gegner der Airbus-Werkserweiterung einst erworben hatten – nur ist die Startbahnverlängerung, die mit dem Grundstückskauf verhindert werden sollte, bereits im Juli 2007 fertiggestellt worden.
Zehneinhalb Jahre danach beschäftigt der damalige, erbitterte Streit um die Verlängerung der Startbahn des Airbus-Werksflughafens um knapp 600 Meter nach Südwesten noch einmal die Justiz. Seit 2004 waren die Grundstückseigentümer mehrfach mit Klagen gegen die Enteignung gescheitert.
Mündliche Verhandlung
Das Verwaltungsgericht wird sich nun in einer mündlichen Verhandlung damit befassen müssen, ob die damalige Auffassung der Richter, wonach das allgemeine Interesse größeres Gewicht habe als die Argumente der Erweiterungsgegner, rechtmäßig war. Nach Angaben einer Justizsprecherin ist dabei auch zu berücksichtigen, dass dieses Grundstück im Wesentlichen ja nur deshalb gekauft worden war, um die Baumaßnahmen zu verhindern.
Ursprünglich hatte Airbus die Verlängerung der Landebahn nicht zuletzt mit Blick auf eine Frachterversion des Mega-Fliegers A380mit erhöhtem Abfluggewicht beantragt. Doch bereits im März 2007 stoppte der Flugzeugbauer die Entwicklung dieser Variante, nachdem wichtige Kunden dafür abgesprungen waren. Bis heute gibt es keine Frachterausführung des A380.
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