Hamburg. Mit dem “Pöseldorf-Zitat“ über die G20-Krawalle geriet Beuth ins Visier der Justiz. Gewerkschaft der Polizei kritisiert Verfahrensende.
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt und selbsternannten Autonomen-Sprecher Andreas Beuth eingestellt. An ein linkes Netzwerk schickte Beuth am Sonntag eine Email, in der es hieß: „Das gegen mich und andere Aktivisten politisch und medial hochgekochte strafrechtliche G20-Ermittlungsverfahren wurde nun sang- und klanglos eingestellt.“
Bezüglich der Vorwürfe der Aufforderung zu und der Billigung von Straftaten sowie der Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch bestehe „kein hinreichender Tatverdacht“. Beuth weiter: „Das ist ein Freispruch im Ermittlungsverfahren.“ Auf Abendblatt-Anfrage bestätigte Carsten Rinio, Sprecher der Staatsanwaltschaft, die Einstellung des Verfahrens.
G20-Krawalle: Beuths umstrittene Äußerungen
Galt Beuth schon vor dem G20-Gipfel als Reizfigur, avancierte er danach vollends zum Bürgerschreck. Während das Schulterblatt am 8. Juli in Trümmern lag, äußerte er sein Unverständnis darüber, dass die Krawallmacher „im eigenen Viertel“ randaliert hätten und nicht in „Pöseldorf oder Blankenese“.
Es war nicht Beuths einzige umstrittene Äußerung. Anfang Juli hatte er zum Verlauf der Demonstration „Welcome to Hell“ angekündigt: „Wenn wir angegriffen werden, (...) dann werden wir uns natürlich auch zur Wehr setzen mit Mitteln, die wir uns selbst suchen.“ Gegen Beuth waren bis Ende Juli 2017 25 Strafanzeigen eingegangen.
Er halte die Verfahrenseinstellung für „skandalös“, sagte Gerhard Kirsch, Chef der Hamburger Gewerkschaft der Polizei. Beuth habe die „Gewalt“ nach Hamburg geholt. „Es ist das falsche Signal – es stellt ihm einen Freifahrtschein als Hetzer gegen den Rechtstaat und alle anständigen Bürgerinnen und Bürger aus.“ Nach den schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel sind in Strafverfahren gegen mutmaßliche Gewalttäter bis zum 26. Januar 43 Urteile und Strafbefehle ergangen.