Hamburg. Bundesanwaltschaft habe nicht beweisen können, dass die Männer Teil der Terrorgruppe waren. Syrer waren in Stormarn verhaftet worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte es in ihrem Plädoyer vor wenigen Tagen abgestritten, doch die Verteidigung bleibt dabei: Gegen die drei angeklagten jungen Syrer, mutmaßlich Angehörige einer Schläferzelle der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), werde ein „politischer Prozess“ geführt, sagte Rechtsanwalt Robert Podgajny.

Die Verteidiger des 20 und des 27 Jahre alten Angeklagten plädierten am Dienstag auf Freispruch. Denn der Bundesanwaltschaft sei es nicht im mindesten gelungen, mithilfe von Indizien ihren Mandanten eine Mitgliedschaft im IS nachzuweisen. Einzig die ihnen zur Last gelegte Passfälschung räumten sie ein.

Syrer sollen als Flüchtlinge getarnt gewesen sein

Die drei Männer waren Ende 2015, laut Anklage als Flüchtlinge getarnt, nach Deutschland gekommen und fanden Unterschlupf in Flüchtlingsheimen in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld. Seit der Einreise standen sie im Visier der Sicherheitsbehörden, im September 2016 dann wurden sie bei einem simultanen Zugriff von Spezialeinheiten festgenommen. Die Bundesanwaltschaft legt ihnen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last.

Die Bundesanwaltschaft hat hohe Haftstrafen gegen die Angeklagten gefordert. Acht Jahre gegen Mohammed A. (27), den einzigen Erwachsenen; viereinhalb Jahre sowie vier Jahre und drei Monate gegen die beiden Heranwachsenden. Es war vor allem die Parallelität zu den Attentätern von Paris und eine „Gesamtschau“ aller Indizien, die die Bundesanwaltschaft als Beleg dafür wertete, dass die Angeklagten vom IS nach Deutschland entsandt worden waren und sich hier für Anschläge bereithalten sollten.

Parallelen zu den Attentätern von Paris

So hätten die drei jungen Männer in weiten Teilen auf dieselbe Infrastruktur zurückgegriffen wie die IS-Terroristen, die im November 2015 in Paris ein Blutbad angerichtet hatten: Sie hätten den gleichen Schleuser und den gleichen Passfälscher genutzt, hätten die gleiche Reiseroute genommen, seien vom IS mit Mobiltelefonen und Bargeld ausgestattet worden und hätten ebenfalls den verschlüsselten Messenger-Dienst Telegram verwendet. Zudem sei nachweislich wenigstens einer der Angeklagten, Mahir Al-H. (19), vom gleichen IS-Funktionär in Rakka (Syrien) auf Anschläge im Westen vorbereitet worden.

Alle Indizien zusammengenommen erbrächten indes mitnichten ein Nachweis dafür, dass ihre Mandanten zum IS gehörten, hieß es dazu von den Verteidigern der Angeklagten Mohammed A. (27) und Ibrahim M. (20). So sei nicht nur der IS Auftraggeber des fraglichen Schleusers und des Passfälschers gewesen; der Dienst Telegram werde von Abermillionen Menschen verwendet; nur zufällig hätten sich die Wege ihrer Mandanten auf der vielgenutzten Balkan-Route gekreuzt. Dass die Weggefährten auch nach der Ankunft in Deutschland Kontakt hielten, sei doch leicht nachvollziehbar.

Zentraler Zeuge erkannte Angeklagte nicht

Überdies habe weder der zentrale Zeuge in diesem Verfahren, ein in Beirut inhaftierter IS-Kämpfer, die beiden Angeklagten auf einer Wahllichtbildvorlage als ehemalige Mitbewohner im sogenannten Attentäter-Haus von Rakka wieder erkannt, noch habe sich aus der Telefonüberwachung ein Hinweis auf einen geplanten Anschlag in Deutschland ergeben. Nicht gerade typisch für einen Islamisten auch der Lebenswandel von Mohammed A.: „Mein Mandant pflegte einen westlichen Lebensstil, er trank Alkohol, hatte Frauenkontakte“, sagte Podgajny. Ein Zeuge habe Mohammad A. gar als „Musterflüchtling“ bezeichnet. Am kommenden Dienstag geht der Prozess mit den Plädoyers der Verteidigung weiter.