Ahrensburg. Sommer 2016: Drei Syrer werden festgenommen. Sie lebten in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld und gaben sich als Flüchtlinge aus.

Im Terrorprozess gegen drei junge Syrer, die im Sommer 2016 in Stormarn festgenommen worden waren, wird ein Urteil Ende März erwartet. Die Generalbundesanwaltschaft wirft den Männern Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Am 13. Juni 2017 hatte der Prozess gegen die Syrer vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandgerichts in Hamburg begonnen.

Zunächst waren 26 Verhandlungstage bis Anfang November angesetzt. Es folgten weitere Prozesstage bis Jahresende. Auf Anfrage heißt es jetzt, dass für die Beweisaufnahme weitere Termine erforderlich seien. Nach Angaben eines Sprechers sind dieses Jahr weitere 14 Verhandlungstage bis zum 26. März geplant. Dann könnte es ein Urteil gegen die Männer geben, die in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld gelebt hatten. Laut Anklage waren sie im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) getarnt als Flüchtlinge in die Bundesrepublik eingereist.

Männer wurden seit ihrer Einreise observiert

Den Männern wird, wie berichtet, vorgeworfen, sich in der syrischen Stadt Rakka der Terrororganisation angeschlossen zu haben. Ausgestattet mit jeweils 1500 US-Dollar und gefälschten Pässen sollen Mohamed A. (27), Ibrahim M. (19) und Mahir Al-H. (18) über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland gekommen sein. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt (Kreis Segeberg) sei das Trio wieder aufeinandergetroffen. Dort hätten sie im Dezember 2015 „ihre Bereitschaft versichert, weiterhin den IS unterstützen zu wollen“.

Bereits am ersten Verhandlungstag wurde klar, dass die Sicherheitsbehörden die Männer seit ihrer Einreise observierten. Die Ermittlungsgruppe mit dem Namen „Galaxy“ hörte Telefonate ab, las E-Mails mit. Die Auswertungen füllen 150 Aktenordner. Trotz dieser umfangreichen Observation kann die Anklagebehörde nicht sagen, ob die Männer bereits mit konkreten Plänen nach Deutschland gereist waren, oder ob sie hier auf weitere Instruktionen warteten. Die Angeklagten schweigen bisher zu den Vorwürfen. Ein Verteidiger spricht von einer dünnen Beweisbasis und Fehlinterpretationen.