Hamburg. Abgelehnte Asylbewerber können dann am Flughafen länger inhaftiert werden. Abschiebung soll generell erleichtert werden.

Höhere Zäune, vergitterte Fenster, mehr Ausbruchssicherheit: Hamburg will mit einem neuen Gesetz den Ausreisegewahrsam am Flughafen zu einem Abschiebe-Zentrum umrüsten. An der Kapazität von 20 Plätzen in der Containerkonstruktion (fünf für das Land Schleswig-Holstein, 15 für Hamburg) ändere sich laut Ausländerbehörde nichts.

Hintergrund des Vorstoßes ist, dass mit höherer Sicherheitsstufe ausreisepflichtige oder abgelehnte Asylbewerber am Flughafen auch in sechswöchige Abschiebehaft genommen werden können – eine Möglichkeit, die dort nicht bestand. Bisher dürfen abgelehnte Asyl­bewerber nur zehn Tage im Gewahrsam am Airport festgehalten werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Senats ist bereits online und soll Ende des Monats in der Bürgerschaft beschlossen werden.

Im ersten Jahr entkamen sechs Inhaftierte

Noch müssen Abzuschiebende im Gewahrsam, deren Bearbeitung länger als zehn Tage dauert, in Abschiebehaftanstalten anderer Länder verlegt werden. Da aber auch dort die Plätze knapp, oft sogar belegt sind, mussten im vergangenen Quartal vier Personen aus dem Hamburger Gewahrsam wieder entlassen werden, wie die Ausländerbehörde auf Abendblatt-Anfrage mitteilt. Um diesen Engpass zu beheben, soll nun nachgerüstet werden.

Mit der neuen Regelung, die auf dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz basiert, soll die Abschiebung generell erleichtert werden. Zumal sich bei der Gewahrsamslösung in der Vergangenheit durchaus Lücken gezeigt hatten. Im ersten Jahr entkamen sechs Inhaftierte, wie der Senat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt hatte. Eine Flucht aus dem Gewahrsam hatte am 9. November sogar für eine einstündige Sperrung des Airports gesorgt.

Gemeinsames Abschiebegefängnis

Derweil sind die Planungen für ein gemeinsames Abschiebegefängnis der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in Glückstadt noch nicht weiter gediehen, wie der Sprecher der Ausländerbehörde sagte. Diese Pläne müssten auf Ministerebene konkretisiert werden.

Wie berichtet, soll ein geplanter Neubau nordwestlich von Hamburg zusätzlich zu dem Ausreisegewahrsam und Abschiebe-Zentrum am Helmut-Schmidt-Flughafen in Betrieb genommen werden, um die Kapazitäten der drei Nordländer zu bündeln. Verantwortlich für die Einrichtung mit insgesamt 60 Plätzen werde dann Schleswig-Holstein sein. Wann die neue Einrichtung den Betrieb aufnehmen wird, steht allerdings noch nicht fest.