Hamburg. Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft für Marcin K. beantragt. Angeklagter fleht im Schlusswort um milde Strafe und “eine Chance“.

Die Staatsanwaltschaft legte in der vergangenen Woche hart vor: 14 Jahre Haft beantragte die Anklägerin gegen den Enkeltrickbetrüger Marcin K., Spitzname „Lolli“, der seit 62 Verhandlungstagen vor dem Landgericht steht. In 43 Fällen soll der 30-Jährige betagte Damen und Herren um viel Geld gebracht oder es zumindest versucht haben, indem er sich am Telefon als Angehöriger ausgab und ihnen eine Lügengeschichte über eine vermeintliche finanzielle Notlage auftischte. Eine 85 Jahre alte Hamburgerin verlor durch die perfide Masche 100.000 Euro, ihr gesamtes Vermögen.

Zwischen 2011 und 2014 sollen Marcin K. – er ist der Sohn des „Enkeltrick-Erfinders“ Arkadiuz L. („Hoss“) – und seine Komplizen ihren Opfern in Hamburg und anderen Städten 279.000 Euro abgeknöpft haben. Mit dem Geld (und weiterer Beute) finanzierte sich eine polnische Großfamilie ein Leben in Protz und Prunk.

Anwalt sieht „Sonderstrafrecht für Enkeltrickbetrüger und Zigeuner“

Am Montag äußerte sich Christian Lange, Verteidiger des Angeklagten, in seinem Plädoyer insbesondere zur Strafvorstellung von Staatsanwaltschaft und Gericht, das bereits im November kundgetan hatte, es könne sich eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren vorstellen. Als „völlig überzogen“ geißelte Lange diese Vorstellungen und setzte reichlich provokant nach: Man müsse sich bei derart überhöhten Strafen fragen, ob es nicht ein „Sonderstrafrecht für Enkeltrickbetrüger oder anders gesagt: für Zigeuner gibt.“ Jedenfalls müsse man von einem „Vergreifen in der Oktave“ sprechen. Bei Weitem nicht so hart seien etwa die Angeklagten im HSH-Nordbank-Prozess sanktioniert worden, die einen viel größeren Schaden verursacht hätten. Auch sei die Frage zu stellen, ob die Opfer nicht ein Mitverschulden treffe, zumal die Betrugsmasche sehr durchsichtig gewesen sei und die Abholer der Tatbeute schon anhand ihres osteuropäischen Akzents hätten auffallen müssen.

Zudem sei – trotz seines Beweisantrags – eine polnische Ärztin nicht als Zeugin geladen worden, die hätte bestätigen können, dass sein Mandant zwischen 2012 und 2014 wegen schweren Drogenmissbrauchs mindestens dreimal ins Krankenhaus eingeliefert worden sei. Ihre Aussage hätte den Nachweis erbringen können, dass Marcin K. bei Tatbegehung berauscht, damit eingeschränkt steuerungsfähig und nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Im Prozess hatte Marcin K. ausgesagt, zeitweise bis zu sieben Gramm Kokain pro Tag konsumiert zu haben.

Angeklagter verkauft Ferrari, um Schaden wiedergutzumachen

Die Freiheitsstrafe gegen seinen geständigen und unbestraften Mandanten dürfe sechseinhalb Jahre nicht übersteigen, forderte Lange. Marcin K., der dem Gericht in der Hoffnung auf eine mildere Strafe noch angeboten hatte, seinen Ferrari zu verkaufen, um so einen Teil des Schadens wiedergutzumachen, sagte in seinem letzten Wort: „Ich bereue die Taten zutiefst, ich bitte um eine milde Strafe. Ich war noch nie im Knast. Geben Sie mir eine Chance!“

Das Urteil soll am Montag verkündet werden.