Hamburg. Bisher zahlen Organisatoren für die Sicherheit auf Großveranstaltungen. Nach einem Urteil könnten hohe Summen auf die Stadt zukommen.
Die Polizei bereitet sich offenbar darauf vor, Anti-Terror-Maßnahmen bei Veranstaltungen wie dem Alstervergnügen oder kleinen Stadtteilfesten selbst zu organisieren – und dafür einen größeren Geldbetrag auszugeben.
Intern wird laut einem Beamten darüber nachgedacht, selbst einen Vorrat an Hindernissen wie Betonpollern und Wassertanks anzuschaffen und bei Bedarf einzusetzen. Bislang mussten jeweils die Veranstalter die Kosten dafür tragen. Es geht für die Stadt nun potenziell um eine Millionensumme.
Zuletzt hatte ein Gerichtsurteil die Position der Stadt deutlich verschlechtert und könnte die Anschaffung der eigenen Poller nötig machen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Dezember im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt, dass Anti-Terror-Maßnahmen wie Poller nicht vom Veranstalter getragen werden müssen, wenn diese sich außerhalb des Veranstaltungsgeländes befinden. Genau dies ist etwa bei den Betonpollern aber oft der Fall.
Hamburg zahlte für Betonpoller bei Alstervergnügen
Die Hamburger Polizei stieß bei den Kosten für Großveranstaltungen nach Abendblatt-Informationen bereits im vergangenen Jahr auf Widerstand: Die Veranstalter des Alstervergnügens lehnten es ab, für die Errichtung von Pollern auf der Lombardsbrücke zu zahlen.
Auch ein Rechtsanwalt befasste sich mit dem Fall. Die Rechnung über 30.000 Euro, so hieß es, sei bei der Polizeiwache 14 an der Caffamacherreihe eingegangen. Die Innenbehörde bestätigte, dass die Kosten anschließend aus Steuermitteln beglichen wurden. Das sei das Ergebnis von Gesprächen gewesen. Aus Polizeikreisen heißt es jedoch, das Gerichtsurteil aus Berlin habe die Zahlungswilligkeit der Behörde deutlich befördert.
Veranstalter klagen über hohe Kosten für Sicherheit
Der Fall hat Brisanz. Veranstalter klagen über die hohen Kosten, die durch den Schutz vor Terror verursacht werden. „In einigen Fällen sind sie existenziell“, weiß eine Veranstalterin, die deutschlandweit Feste organisiert. „Einige Veranstaltungen sind deswegen schon abgesagt worden, weil es einfach nicht zu finanzieren war.“
Hinzu komme: In jeder Stadt werden an die Sicherheitskonzepte, die mittlerweile Pflicht sind, andere Anforderungen gestellt. Problematisch werde es, wenn niemand „Verantwortung übernehmen“ wolle. Dann sind die Auflagen besonders hoch und damit teuer. Zudem könnten mit besonders hohen oder niedrigen Auflagen Veranstalter benachteiligt werden.
Innenbehörde arbeite an „fairer Lösung“
Hamburg setzt offenbar auf einen kooperativen Stil. Zumindest bei der Innenbehörde. „Wir wollen eine faire Lösung“, sagt Sprecher Frank Reschreiter. Man müsse in jedem Einzelfall mit dem Veranstalter sprechen. Bei den Bezirken, die die Veranstaltungen genehmigen, ist man da noch nicht ganz so weit.
„Das Bezirksamt (...) sowie die beteiligten Dienststellen der Feuerwehr und Polizei vertreten die Auffassung, dass es in der Verantwortung des Veranstalters liegt, sich mit möglichen Gefährdungen (...) auseinanderzusetzen und (...) entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen“, heißt es aus dem Bezirksamt Harburg, das in seinem Bereich zahlreiche öffentliche Veranstaltungen hat. Den Beschluss der Verwaltungsrichter in Berlin sieht man als „Einzelfallentscheidung“.
Osterstraßenfest-Veranstalter erwarten höheren Betrag
In den anstehenden Gesprächen zwischen Polizei und den Ausrichtern darüber, wie die anstehenden Großveranstaltungen und Straßenfeste im Frühling und Sommer zu sichern sind, könnten dennoch bereits neue Ansprüche geltend gemacht werden. „Es ist nicht fair, wenn Veranstalter alle Kosten zu tragen haben“, sagt Gene Birke von der Firma Schankwerk, die das Osterstraßenfest in Eimsbüttel organisiert.
Im vergangenen Mai sei die Sicherung des Straßenfestes mit wenigen Tausend Euro günstig ausgefallen – in diesem Jahr werde dagegen ein höherer Betrag erwartet. Es komme nun zunächst darauf an, welche Schutzmaßnahmen die Polizei für notwendig erachte, so Veranstalter Birke.
Vom Hamburg Triathlon heißt es, dass Berliner Urteil sei bekannt – man stelle sich jedoch bislang darauf ein, die Kosten für Terrorschutz „im niedrigen fünfstelligen Bereich“ erneut selbst zu tragen.