Hamburg. Versandhändler verklagt Burgerkette. Es ist nicht das erste Mal, dass die Hamburger deshalb vor Gericht ziehen.

Otto ... findet das gar nicht gut. Der Hamburger Otto Konzern hat Klage gegen die ebenfalls aus der Hansestadt stammende Burgerkette Otto’s Burger eingereicht. Das Versandhandelsunternehmen sieht seine Markenrechte verletzt und will vor dem Landgericht München eine Namensänderung erwirken. Prozessbeginn ist am 16. Januar. Der Streitwert liegt bei 750.000 Euro.

Die Streitigkeiten laufen bereits seit mehr als zwei Jahren, seitdem 2015 die Markenüberwachung im Hause Otto auf die Markenanmeldung Otto’s Burger aufmerksam geworden war. Das Problem: „Bei der Anmeldung hat Otto’s Burger die Marke nicht nur für Restaurants, sondern auch für Bekleidungsstücke schützen lassen. Da es sich bei Bekleidung jedoch um unser Kerngeschäft handelt, sahen wir dringenden Handlungsbedarf“, sagt Otto-Sprecher Frank Surholt.

2015 erste Abmahnung der Otto-Anwälte

Die Gründer von Otto’s Burger, Daniel MacGowan und sein Cousin Lucas Chatelain, weisen die Vorwürfe zurück: „Wir haben die Marke für Bekleidungsstücke schützen lassen, um später eventuell auch Merchandising-Artikel herausbringen zu können. Dass ein derartiger Eintrag gar nicht nötig gewesen wäre, haben wir erst später erfahren“, sagt Daniel MacGowan.

Als er im September 2015 die erste Abmahnung der Otto-Anwälte erhalten habe und aufgefordert worden sei, die Marke löschen zu lassen, sei er „total überrascht“ gewesen. „Für uns bestand nie Verwechslungsgefahr. Wir sind vom Namen her weit von Otto entfernt – und das, was wir tun, könnte kaum unterschiedlicher sein.“

Otto’s Burger hat sich auf hochwertige Burger spezialisiert und betreibt derzeit vier Filialen in Hamburg. Benannt wurde das Restaurant, so die Gründer, nach dem Hamburger Koch Otto Kuase, der 1891 Seefahrer mit gegrilltem Fleisch zwischen zwei Brothälften versorgte – und damit den ersten Hamburger erfunden haben soll.

„Da Otto ein geläufiger deutscher Vor- und Nachname ist, wären wir nie auf den Gedanken gekommen, dass der Otto Konzern sich an der Bezeichnung Otto’s Burger stört“, sagt Daniel MacGowan dem Abendblatt. Schließlich gebe es in Deutschland laut eigener Recherche mehr als 100 Firmen, die den Namen Otto verwenden. „Warum also klagt Otto gegen uns?“

Keine Einigung über Lizenzbedingungen

Dazu Frank Surholt von Otto: „Wir prüfen in jedem Einzelfall, ob eine Verletzung unserer Namensrechte vorliegt, und ziehen daraus die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen. Im Falle Otto’s Burger haben wir eine Verletzung unserer Namensrechte festgestellt.“

Längst geht es nicht mehr um das Kleidungsrecht, denn das ist inzwischen gestrichen worden. Dennoch besteht das Versandhandelsunternehmen weiter auf einer Änderung des Namens. Die Begründung, so Frank Surholt: „Die Bezeichnung ,Otto‘s Burger‘ verletzt unsere Rechte an dem bekannten Namen Otto.“ Obwohl es in der Vergangenheit immer wieder Versuche gegeben hat, den Markenstreit außergerichtlich beizulegen, konnten sich die Parteien nicht einigen.

Einer der Streitpunkte: Eine Lizenzgebühr, die Otto’s Burger für die Nutzung des Namens an den Otto Konzern hätte zahlen sollen – und die gespendet worden wäre. Obwohl man sich über den Betrag bereits einig war, gab es keine Einigung über die sonstigen Bedingungen dieser Lizenz. Unter anderem, so die Aussage von Otto’s Burger, habe die Otto GmbH das Wachstum der Burgerkette von Anfang an begrenzen wollen.

„Das war für uns inakzeptabel, da wir als Start-up auf Wachstum ausgerichtet sind“, sagt Daniel MacGowan. Dazu sagt Frank Surholt: „Nach mehrmonatigen Verhandlungen teilte der damalige Anwalt der Gründer überraschenderweise mit, dass die seitens Otto unterbreitenden Vorschläge nicht akzeptiert würden. Es gehe bei Otto’s Burger nämlich um ein Start-up, das auf weite Verbreitung (Franchise-System) angelegt sei, dies sei mit den Bedingungen der Vertragsentwürfe aber nicht vereinbar.“

Klage 2013 gegen Firma „Otto Cap“ erfolgreich

Es ist übrigens nicht der erste Rechtsstreit, den Otto wegen Verletzung seiner Markenrechte austrägt. 2013 hatte das Hamburger Unternehmen gegen den amerikanischen Mützenhersteller „Otto Cap“ geklagt – und Recht bekommen.

Die Gründer von Otto’s Burger wollen trotzdem an dem Namen ihres Unternehmens festhalten. „Der Hamburger wurde in Hamburg erfunden. Dafür steht unser Name“, sagt Daniel MacGowan, und sein Cousin Lucas Chatelain fügt hinzu: „Seit der Gründung von Otto’s Burger haben wir an dem Ausbau der Marke gearbeitet und uns einen guten Namen gemacht. Jetzt können wir den Namen nicht einfach ändern.“

Den beiden Jungunternehmern geht es inzwischen nicht nur um den Namen – sondern ums Prinzip. „Wir lassen uns nicht von einer Einschüchterungstaktik in die Ecke drängen, nur weil wir es dabei mit einem großen Konzern zu tun haben“, sagt Mitgründer Lucas Chatelain.

Beim Prozessauftakt in München am 16. Januar wird es zunächst jedoch nicht um den Fall an sich gehen, sondern darum, ob das Gericht in München überhaupt zuständig ist und der Fall womöglich nicht besser in Hamburg verhandelt werden sollte, wo beide Unternehmen ihren Sitz haben und wo Otto’s Burger bisher ausschließlich seine Burger verkauft.

Warum der Otto Konzern überhaupt Klage in München eingereicht hat und nicht in der Hansestadt? „Aus prozessökonomischen Gründen, da sowohl unser Anwalt als auch der Anwalt von Otto’s Burger in München sitzen“, sagt Frank Surholt. So wolle man Reisekosten sparen.

Vergleichsfälle

Keine Seltenheit sind Fälle wie „Otto gegen Otto’s Burger“. Im Sommer 2017 erst hat sich die Frankfurter Burgerkette Guter Bulle dem Getränkekonzern Red Bull beugen müssen. Langfristig planten sie, eigene Smoothies herzustellen. Das war dem beflügelten Getränkebullen ein Dorn im Auge. Das Frankfurter Jungunternehmen gab den Prozess aus Kostengründen frühzeitig auf und benannte sich in Traumkuh um.

Gut ging ein Streit dagegen für das Bonner Café Apfelkind aus, das vom iPhone-Hersteller Apple aufgrund von Namen und Logo verklagt worden war. Das Branding sei zu nah am Markenkern von Apple, hieß es. Das amerikanische Unternehmen zog die Klage aber wieder zurück.