Hamburg. Als er von einem Spaziergang zurückkam, meinte der Angeklagte, ein anderer Wagen sei zu dicht an seinem geparkt.
Es war einer dieser Tage, die wie gemacht sind für einen ausgiebigen Spaziergang. Ein Sonntag, an dem die Sonne nach Kräften scheint und es viele Menschen an Hamburgs Wasserflächen zieht. Peter L. (Name geändert) gehörte zu den Glücklichen, die einen der begehrten Parkplätze direkt an der Außenalster ergatterten. Und doch ließ sich der 71-Jährige an diesem strahlenden Tag gehörig die Laune verhageln. Als er von einem Spaziergang zurückkam, meinte er, ein anderer Wagen sei zu dicht an seinem geparkt. Nach den Maßstäben des Hamburgers war dies eine grenzenlose Ungehörigkeit, die ein entschiedenes Eingreifen erfordert.
Viel zu entschieden offenbar. Denn sein Furor brachte Peter L. eine Anklage wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung ein. Laut Anklage riss er die Tür des anderen Autos auf und beleidigte die Fahrerin als „Wichshure“ und „Schlampe“. Dann habe er die Tür, aus der die Frau schon halb herausgestiegen war, zugedrückt, so dass ihre Beine kurzzeitig eingeklemmt wurden und sie Schmerzen erlitt.
Einklemmen der Beine bestreitet Angeklagter
In dem Gerichtssaal des Strafjustizgebäudes ist der 71-Jährige auf gewohntem Terrain, aber in einer für ihn außergewöhnlichen Rolle. Denn Peter L. ist Rechtsanwalt. Nun hat er dem Anlass angemessen Robe und weiße Krawatte gegen Anzug und farbigen Schlips getauscht und auf dem Stuhl Platz genommen, der für die Angeklagten reserviert ist – und fühlt sich nachvollziehbar nicht wohl in seiner Haut, mit einem zu einem dünnen Strich verhärteten Mund. Doch den schmalen Körper hält Peter L. betont aufrecht, das kantige Kinn hoch.
Der Angeklagte erzählt von seinem Sonntagsspaziergang mit seiner Verlobten an der Alster und dass er bei der Rückkehr zu ihrem Parkplatz festgestellt habe, „dass das Auto rechts daneben derart dicht stand, dass nur noch ein Abstand von etwa 20 Zentimetern war. Es ging nicht darum, dass ich nicht einsteigen konnte, sondern dass sich das einfach nicht gehört“, erläutert der 71-Jährige in wohl gesetzten Worten seine Vorstellungen vom Umgang miteinander.
„Das andere Wort kenne ich gar nicht“
Doch er selbst ließ offenbar einige zwischenmenschliche Regeln außer Acht. Denn dass er die Fahrertür vom Auto der jungen Frau aufgerissen und sie Schlampe genannt hat, räumt der Hamburger ein. „Aber das andere Wort nicht. Das kenne ich gar nicht“, empört er sich. Für die „Schlampe“ würde er sich gern bei der Frau entschuldigen. „Das war aus der Erregung heraus.“ Weil er mit Klopfen an ihrer Scheibe vergeblich ihre Aufmerksamkeit zu erringen versucht, sie aber „unaufhörlich mit ihrem Handy hantiert“ habe, habe er lauter werden müssen. Doch das Einklemmen der Beine bestreitet der Angeklagte. „Ich fand es viel effektiver, die Tür offen zu lassen und lässig von dannen zu gehen.“
Lässig ist wohl nicht das Wort, das der betroffenen Studentin zu dem Gebaren ihres Kontrahenten einfallen würde. Die 26-Jährige wartete im Auto auf eine Freundin, als ein Mann plötzlich ihre Wagentür aufriss und „schrie: ,Besitzt du kein räumliches Denkvermögen, du kleine Wichshure und Schlampe‘“, schildert die Zeugin. Dann habe der Mann ihre Beine eingeklemmt. „Ich rief: ,Sie tun mir weh‘, da drückte er die Tür noch einmal fest zu.“
Gestützt wird die Aussage der 26-Jährigen durch einen Radfahrer, der den Vorfall beobachtete. Er habe eine „junge Frau und einen älteren Mann“ im Streit gesehen und dann, wie der Senior die Autotür zudrückte, versichert der Zeuge. „Der Mann schrie Schlampe, vielleicht auch noch was Krasseres, fuhr dann weg. Die Frau war total aufgelöst und weinte und sagte, ihr Bein tut weh“, erinnert sich der 31-Jährige. Wenn er etwas „nicht leiden kann, dann ist es, wenn Frauen angegangen werden“.
Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Euro
Der Verteidiger von Peter L. bezeichnet die Beleidigungen als „Verbalinjurie – das kann jedem mal passieren. Das ist menschlich“. Im Übrigen sei Peter L. „im fortgeschrittenen Alter“ und nicht vorbestraft. Deshalb sei eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, eine sogenannte Geldstrafe auf Bewährung, angemessen. Zu dieser mildesten möglichen Sanktion verurteilt denn auch der Richter den Angeklagten.
Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Euro behält er vor, als Bewährungsauflage muss Peter L. 5400 Euro zahlen. „Ich weiß nicht, was jemanden reitet, so aufzutreten“, sagt der Richter über die Entgleisungen des 71-Jährigen, die er „ungehörig und rüpelhaft“ nennt. „Und ich weiß nicht, ob Sie sich das herausgenommen hätten, wenn nicht eine Frau, sondern ein Mann dort gesessen hätte.“