Hamburg. Anwalt Hendrik Prahl spricht im Abendblatt über das Leid der Betroffenen des Taxi-Dramas – und die Wirkung von Schmerzensgeld.
Manche Opfer von Verbrechen brechen zusammen, wenn sie vor Gericht auf den Täter treffen – andere empfinden es als Genugtuung. Was sie eine, sei der starke Wunsch nach Gerechtigkeit, wie Hendrik Prahl, einer der erfahrensten deutschen Spezialisten für Opferrecht, sagt. So wird es wohl auch am Donnerstag sein, wenn sich der Litauer Ricardas D. nach dem tödlichen Taxi-Drama vom Ballindamm vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten muss. Prahl ist Anwalt der Kanzlei BKP mit Sitz an der Palmaille und vertrat etwa Nebenkläger im Fall der eingestürzten Eishalle in Bad Reichenhall (2006, 15 Tote). Er gehört auch zum Nebenkläger-Team im Verfahren um die Loveparade in Duisburg (2010, 21 Tote).
Herr Prahl, am Donnerstag werden sich im Gerichtssaal erstmals Opfer und Angehörige des Taxi-Dramas Auge in Auge mit dem Täter gegenüberstehen. Wie gehen Betroffene mit dieser Belastung um?
Hendrik Prahl: Es gibt Opfer, die regelrecht zusammenbrechen, weil diese Konfrontation alles wieder aufreißt, all das, was sie gerade mühsam verdrängt hatten. Und es gibt Opfer, die es als Genugtuung empfinden, wenn sie sehen, wie ihr Peiniger hilflos in Handschellen zur Anklagebank geführt wird. Besonders schlimm ist es oft für Hinterbliebene.
Warum?
Prahl: Sie haben die Tat nicht direkt erlebt, haben zum Hergang keinen Bezug. Die Opfer selbst kennen den Ablauf, wissen genau, wie sie in die Situation hineingeraten sind. Das kann die Verarbeitung etwas einfacher machen.
Empfinden Opfer Rachegefühle?
Prahl: Rache ist der falsche Begriff. Es gibt aber den tiefen Wunsch nach Gerechtigkeit als Ausgleich für den unersetzlichen Verlust eines lieben Familienangehörigen. Das kann auch zu überzogenen Erwartungen führen. Beim Prozess um den Einsturz der Eishalle in Reichenhall wollten manche Hinterbliebenen die Angeklagten über Jahre im Gefängnis sehen, obwohl dies unrealistisch war. Es ist dann die Aufgabe eines Anwalts gegenzusteuern.
In dem Verfahren gegen den Taxi-Raser wird es zivilrechtlich auch um das Schmerzensgeld der Opfer gehen. Einer der Barkeeper ist noch am Unfallort gestorben. Ist sein Anspruch vererbbar?
Prahl: Ja, das ist er. Allerdings hängt dieser Anspruch auch davon ab, wie lange das Opfer noch gelebt hat, also in welchem Umfang es Schmerzen erlitten hat.
Die Mutter des getöteten Barkeepers hat durch den Unfall ihr einziges Kind verloren. Sie ist psychisch extrem angeschlagen. Gibt es in solchen Fällen Schmerzensgeld für die Angehörigen?
Prahl: Ja, der Gesetzgeber hat hier im Juli eine wichtige Lücke geschlossen. Jetzt gibt es für die Hinterbliebenen ausdrücklich auch Schmerzensgeld für erlittenes seelisches Leid. Zuvor gab es dies nur, wenn die Hinterbliebenen einen sogenannten Schockschaden erlitten hatten, also wenn sie medizinisch nachweisbar krank wurden.
Wie hoch wird dieses Schmerzensgeld im Regelfall sein?
Prahl: Da müssen wir die ersten Urteile abwarten. Aber ich rechne zunächst einmal eher nicht mit Summen von deutlich über 10.000 Euro.
Verkehrsunfall nach Verfolgungsjagd:
Schwerer Verkehrsunfall nach Verfolgungsjagd in der City
In den USA geht es in Prozessen um Schmerzensgeld oft um Millionen.
Prahl: Ja, dort hat sich eine regelrechte Schmerzensgeld-Industrie entwickelt. Die Anwälte profitieren auf Provisionsbasis von möglichst hohen Zahlungen. Bei uns verbietet dies grundsätzlich das anwaltliche Standesrecht, das finde ich auch richtig.
Sie haben 2013 den bis dahin höchsten Schmerzensgeldanspruch in Deutschland gegen einen Vergewaltiger durchgesetzt. Der Täter wurde zu einer Zahlung von 100.000 Euro verurteilt.
Prahl: In zweiter Instanz wurde die Summe allerdings auf 60.000 Euro reduziert, dennoch ist dies für deutsche Verhältnisse relativ viel. Aber es war auch ein besonders schwerwiegendes Verbrechen. Der Täter hat die Schülerin über Tage gefangen gehalten und sich immer wieder an ihr vergangen. Deshalb ist das Schmerzensgeld letztlich nur ein kleines Pflaster auf eine riesige Wunde. Ein solches Leid können Sie mit keinem Geld der Welt ausgleichen. Und leider können viele Täter gar nicht zahlen, weil sie mittellos sind.
Bitter für die Opfer …
Prahl: Allerdings. Wenn es um einen Verkehrsunfall geht, steht immerhin die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Verantwortung. Ob die nachher Probleme hat, sich das Geld vom Unfallfahrer wiederzuholen, kann dem Opfer letztlich egal sein. Und es gibt das Opferentschädigungsgesetz, das leider auch unter Juristen noch zu wenig bekannt ist. Dann springt in bestimmten Fällen der Staat ein, bis hin zur Zahlung einer Rente oder eines Berufsschadenausgleichs, wenn das Opfer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Schmerzensgeld allerdings gibt es hier nicht.
Es gab früher unter Autofahrern den gängigen Spruch, ein unverschuldeter Auffahrunfall bringt durch das erlittene Schleudertrauma rund 500 D-Mark. Gibt es solche Regeln noch?
Prahl: Gerade bei Schleudertraumata sind die Versicherungen in den vergangenen Jahren vorsichtig geworden. Sie sind objektiv kaum nachweisbar, teilweise wird jetzt gar nicht mehr oder sehr wenig gezahlt. In der Tat gibt es – ermittelt anhand von vergleichbaren Urteilen – Richtwerte, für einen wirklich schmerzhaften Hundebiss etwa 500 bis 1000 Euro. Aber der Anspruch ist von vielen Faktoren abhängig. Wie lange war das Opfer krankgeschrieben? Wie viele Tage hat es ggf. im Krankenhaus verbracht? Hat der Täter fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? Wie sind die psychischen Folgen? Bei einem Hundebiss kann es auch darum gehen, ob sich das Opfer noch in einen Park traut, in dem sich Hunde aufhalten könnten.
Was ist Ihr wichtigster Rat für Opfer?
Prahl: Ich beobachte immer wieder, dass Opfer auch schwerer Verbrechen auf psychologische Hilfe verzichten, weil sie die seelischen Folgen mit sich selber ausmachen wollen. Dabei ist die Konsultation eines Psychologen kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Ansonsten sollte man den Tathergang unbedingt zeitnah für sich selbst dokumentieren, jedes Detail kann später im Prozess wichtig sein. Besonders Opfer von Vergewaltigungen sollten sich unbedingt sofort ärztlich untersuchen lassen. Auch wenn dieser Gang vielen sehr schwer fällt.