Hamburg. Der 25-Jährige, der im Mai mit einem gestohlenen Taxi einen tödlichen Unfall verursachte, ist wegen Mordes angeklagt.

Es war einer der tragischsten Verkehrsunfälle der vergangenen Jahre – und die Staatsanwaltschaft wertet ihn nicht als fahrlässige Tötung oder Totschlag, sondern als Mord. Am frühen Morgen des 4. Mai kollidierten an der Kreuzung Ballindamm/Glockengießerwall zwei Taxen. Ein Fahrgast, der 22 Jahre alte Barkeeper John B., starb noch am Unfallort, sein 25 Jahre alter Kollege wurde lebensgefährlich verletzt. Mehmet Yilmaz, der 57-jährige Fahrer des Taxis, das gerammt wurde, ist bis heute arbeitsunfähig.

Ab Donnerstag muss sich Ricardas D. vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe gegen 4 Uhr am Morgen des 4. Mai auf einem Parkplatz in Barmbek ein Taxi gestohlen und sei damit davongefahren. Ohne einen Führerschein und alkoholisiert sei er durch Hamburg gefahren. Das Licht der gestohlenen Mercedes E-Klasse sei nicht eingeschaltet gewesen, auf den fünfeinhalb Kilometern Fahrtstrecke soll er über 14 Kreuzungen gerast sein und mindestens zwei Mal eine rote Ampel missachtet haben. Mit bis zu 145 km/h fuhr er von Barmbek in Richtung Innenstadt, verfolgt von einem alarmierten Streifenwagen.

Taxifahrer hofft auf lange Strafe für den Angeklagten

Vor der Unterführung Kennedybrücke sei D. bewusst in den Gegenverkehr gefahren, dann verlor er die Kontrolle. Zwei Mal prallte der Mercedes vom Kantstein und einer Verkehrsinsel ab, dann kollidierte er frontal mit Yilmaz' Taxi. Es ist 4.20 Uhr.

Nur wenige Minuten zuvor hatte Yilmaz seine beiden Fahrgäste von der Nachtschicht in der Bar abgeholt, John B. und sein Kollege wollten nach Hause. Yilmaz sagt im November zum Chef der Ciu-Bar, in der die beiden arbeiteten: "Ich hätte deine beiden Kollegen so gern sicher nach Hause gebracht.“ Dazu kam es nicht. Nun hofft er darauf, ab Januar wieder seinem Beruf nachgehen zu können. Und darauf, dass D. schuldig gesprochen wird, und "dass er mindestens zehn Jahre ins Gefängnis muss“.

Erstmals wird in einem Prozess in Hamburg ein Todesfall nach einem Verkehrsunfall als Mord verhandelt. Ricardas D. habe auf seiner Fahrt den Tod von Verkehrsteilnehmern durch seine rücksichtslose Fahrweise billigend in Kauf genommen, sagt die Staatsanwaltschaft.