Hamburg. Die Frau hatte die Siebenjährige in einer S-Bahn gewaltsam unter ihren Gehwagen gedrückt. Nun muss sie eine Geldstrafe zahlen.
Das Kind weinte bereits, als die Frau ihre Enkelin in der S3 an den Armen gepackt und kräftig geschüttelt haben soll. Danach soll die damals 55-Jährige "dem Kind mehrfach mit der Faust auf den Kopf geschlagen und es wiederholt vom Sitz gestoßen haben", so die Staatsanwaltschaft. "Schließlich soll sie das Mädchen unter ihren Gehwagen gedrückt haben, wo es zusammengekauert ausharren musste."
Angeklagte wehrte sich gegen Strafmaß
Wegen einer demütigenden Behandlung ihrer Enkelin hat das Amtsgericht Hamburg-St.-Georg am Donnerstag eine 57-Jährige zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die gelernte Metallschlosserin im Oktober 2015 das siebenjährige Mädchen in einer S-Bahn gewaltsam unter ihren Gehwagen gedrückt.
Die Frau wehrte sich gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und Nötigung, der eine Geldstrafe von 1080 Euro vorsah. Weil sie Einspruch dagegen einlegte, wurde der Fall am Donnerstag vor dem Amtsgericht St. Georg verhandelt.
Verteidiger hatte Freispruch gefordert
Eine Zeugin (50) sagte vor Gericht, die Angeklagte habe das Mädchen „schlimmer als ein Tier“ behandelt. Sie und ihre Tochter, die den Vorfall beobachteten, seien schockiert gewesen. Sie habe überlegt, den Notruf zu drücken, doch angesichts der Gleichgültigkeit der übrigen Fahrgäste befürchtet, dass ihr und ihrer Tochter selbst etwas passiere. Am Bahnhof Jungfernstieg habe der Zugführer ihr gesagt: „Das passiert jeden Tag“ - und sei weitergefahren.
Der Richter entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. „Das ist natürlich ein sehr demütigendes Verhalten für ein kleines Kind in einer S-Bahn, wo alle das sehen konnten“, sagte er. Die Angeklagte habe sich zumindest der Nötigung schuldig gemacht. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Bereits vor dem Urteil war der Angeklagten die Pflegschaft für die Enkeltochter entzogen worden.